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Anerkennung ausländischer Führerschein
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie weisen wir auf folgende Änderungen im Kundenkontakt hin
www.obk.de/svakundenkontakt.
Die Vorschriften beim Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis sind so umfangreich, dass eine Vorabfrage beim Straßenverkehrsamt wichtig ist.
Je nach Nationalität der ausländischen Fahrerlaubnis ist eine volle oder teilweise Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.
Die Umschreibung muss im Einzelfall abgestimmt werden.
Vorab-Informationen sollten in jedem Fall beim Straßenverkehrsamt eingeholt werden.
Wichtiger Hinweis:
Eine Umschreibung für Inhaberinnen und Inhaber von Fahrerlaubnissen der Staaten der Europäischen Union (EU) sowie von Fahrerlaubnissen der Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island (EWR) ist nicht notwendig.
Zur Online-Terminvergabe
Bei besonderen Fragen kann auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail unter fahrerlaubnis@obk.de oder telefonisch beim Straßenverkehrsamt unter nachstehenden Telefonnummern erfolgen:
02261 88-3633
E-Mail: fahrerlaubnis@obk.de
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Anträge sind bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Hauptwohnsitzes zu stellen.
Welche Unterlagen benötige ich?
Vorzulegende Unterlagen sind mit dem Straßenverkehrsamt vorher abzustimmen.
Entstehen mir Kosten?
Es entstehen Ihnen Kosten, die für jeden Einzelfall individuell berechnet werden. Bei einer vorgeschriebenen Prüfung kommen die Kosten für die Fahrschule und die Fahrerlaubnisprüfung hinzu.