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Lebenslagen
Führerschein auf Probe
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie weisen wir auf folgende Änderungen im Kundenkontakt hin
www.obk.de/svakundenkontakt.
Dauer der Probezeit: 2 Jahre
Bei Auffälligkeit innerhalb der 2 Jahre verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre.
- Auffälligkeit: Aufbauseminar in einer berechtigten Fahrschule
- Auffälligkeit: Verwarnung mit einer Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung
- Auffälligkeit: Entzug der Fahrerlaubnis
Die Kontaktaufnahme kann über eine berechtigte Fahrschule erfolgen.
Bei besonderen Fragen nehmen Sie bitte Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt.
Eine Kontaktaufnahme kann dort per E-Mail unter fahrerlaubnis@obk.de oder telefonisch unter nachstehender Telefonnummer erfolgen:
02261 88-3609
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Nähere Erläuterungen erhalten Sie im Internet durch das Kraftfahrtbundesamtes Flensburg unter Auskünfte - Punkteabbau.
Welche Unterlagen benötige ich?
Eine Teilnahmebescheinigung bei Anordnung eines Aufbauseminars oder der Verkehrspsychologischen Beratung ist vorzulegen.
Entstehen mir Kosten?
Es entstehen Ihnen Kosten, die für jeden Einzelfall individuell berechnet werden.