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Ansprechpartner/-innen
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Frau Czolbe
Telefon 02261/88-3208
Fax 0226188-972-3208
E-Mail czolbe01@obk.deZimmer: 1-05
Stahlstr. 5
51645 Gummersbach
- Bewachungsgewerbe - Meldung / Freigabe von Wachpersonen
Verwandte Dienstleistungen
Bewachungsgewerbe - Erlaubnis
Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung
Wer gewerbsmäßig das Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
GRUNDVORAUSSETZUNG:
- Hauptsitz im Oberbergischen Kreis
- Zuverlässigkeit im Sinne der Gewerbeordnung
- geordnete Vermögensverhältnisse
- Erfolgreicher Abschluss eines Sachkundelehrgangs
- Vorliegen einer beruflichen Haftpflichtversicherung
Welche Unterlagen benötige ich?
Der schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (siehe rechts unter Merkblätter und Vordrucke) muss komplett ausgefüllt und abgegeben werden.
Alle weiteren erforderlichen Unterlagen finden Sie auf Seite 3 des Antrags. Diese können im Einzelfall abweichen.
Entstehen mir Kosten?
Ja, die Erteilung der Erlaubnis sowie auch die Ablehnung ist gebührenpflichtig (zurzeit 250 - 5.000 Euro), je nach Aufwand.
Weitere Informationen
Alle Bewachungsunternehmen müssen sich zunächst im Bewacherregister erfassen, um Wachpersonen melden zu können.
Neue Mitarbeiter, die als Wachpersonen tätig werden sollen, müssen VOR Arbeitsbeginn überprüft und über das Bewacherregister freigegeben werden.
Nähere Informationen erhalten Sie unter: https://www.bafa.de/
oder bei der oben genannten Ansprechpartnerin.