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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung/Personenbeförderungsschein
Zur Entscheidung über den Antrag sind bei Erstbeantragung und Verlängerung die nachfolgenden Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis/Pass (Mindestalter: 21 Jahre)
- Nachweis des EU-Kartenführerscheins (Klasse B mind. 2 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre) - alte graue oder rosa Führerscheine müssen vorab in den EU-Kartenführerschein getauscht werden (siehe Umtausch Führerschein) -
- Führungszeugnis nach Belegart O (d.h. das Führungszeugnis nicht mitbringen, sondern bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung zur direkten Übersendung beantragen - es ist nicht länger als 3 Monate gültig)
- Augenärztliches Gutachten gem. Anlage 6 Nr. 2.1 FeV (2 Jahre gültig)
- Ärztliche Eignungs- und Leistungsuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 + 2 FeV (1 Jahr gültig)
- Bei Erstbeantragung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr: Leistungstest
- für Krankenkraftwagen: Mindestalter: 19 Jahre, 1 Jahr Besitz Klasse B, Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Für Taxi: Nachweis der Ortskenntnisprüfung ist bis auf weiteres (Stand 19.07.2021) nicht erforderlich. Bitte inforieren Sie sich vorab, ob ein entsprechender Nachweis erbracht werden muss.
Der Antrag ist über den Bürgerservice der jeweiligen für den Hauptwohnsitz zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu stellen. Dabei sollte auch direkt das Führungszeugnis beantragt werden. Die ärztlichen Gutachten können nachgereicht werden.
Zur Online-Terminvergabe
Die Kontaktaufnahme kann telefonisch beim Straßenverkehrsamt unter nachstehenden Telefonnummern erfolgen:
02261 88-3633
E-Mail: fahrerlaubnis@obk.de