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Ansprechpartner/-innen
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Cornelia Pflitsch-Welter
Telefon 02261/88-5015
Fax 0226188-972-5015
E-Mail cornelia.pflitsch-welter@obk.deZimmer: 3-04
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach -
Frank Klein
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung
Personen, deren Antrag auf Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GsiG) von der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abgelehnt wird, haben die Möglichkeit, diese Entscheidung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens durch den Kreis – als nächsthöhere Behörde und Träger der Grundsicherung - überprüfen zu lassen.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem örtlichen Sozialamt – oder gegebenenfalls auch direkt bei der Widerspruchsstelle – innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung einzulegen.
Es können neue Fakten und Argumente zum Sachverhalt dargelegt sowie gegebenenfalls entsprechende Belege hierfür vorgelegt werden.
Hinweis:
Es handelt sich hierbei um einen Telearbeitsplatz. Der Sachbearbeiter ist deshalb nur eine begrenzte Stundenzahl pro Woche im Amt für Soziale Angelegenheiten anwesend. Eine vorherige telefonische Terminabsprache ist daher bei persönlicher Vorsprache unbedingt notwendig.
Entstehen mir Kosten?
Kosten entstehen nur bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes, soweit das Verfahren für den Widerspruchsführer bzw. die Widerspruchsführerin nicht erfolgreich verläuft.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Grundsicherung erhalten Sie auf der Internetseite des Amt für Soziale Angelegenheiten.