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Ansprechpartner/-innen
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Nicole Arnold
Telefon 02261/88-3908
Fax 0226188-972-3908
E-Mail nicole.arnold@obk.deZimmer: 2-08
Stahlstr. 5
51645 Gummersbach
- Merkblatt - Anforderungen an die Zwingerhaltung nach Tierschutz-Hundeverordnung
Merkblätter/Vordrucke
- Veterinär und Tiergesundheit
Lebenslagen
Tierhaltung - Hunde
Landeshundegesetz
- Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW):
Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden - Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW):
- Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden
- Große Hunde (Hunde über 20 kg Körpergewicht, Größe über 40 cm Schulterhöhe)
Auf der Internetseite der Tierärztekammer Nordrhein kann man sich unter dem Stichwort "Sachkundebescheinigung" standortbezogen anerkannte Tierärzte anzeigen lassen. Nach bereits bestehender, dreijähriger Haltung großer Hunde ist dieser Sachkundenachweis nicht mehr erforderlich.
Ein Übungsbogen mit Fragen und Antworten zum Sachkundenachweis für § 3 und § 10 Hunde nach Landeshundegesetz NRW kann kostenlos beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises (schriftlich, telefonisch oder per E-Mail) angefordert werden.
Entstehen mir Kosten?
Der Sachkundenachweis beim Veterinäramt kostet 40,00 €; für Hunde zur Übernahme aus einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen 20,00 €.
Weitere Informationen
Sie können persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen.