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Tanja Seibt
Telefon 02261/88-6762
Fax 0226188-972-6762
E-Mail tanja.seibt@obk.deZimmer: 10-16
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach -
Sandra Kallwitz
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Lebenslagen
Gewässerausbau
Die Herstellung, die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer bedarf der Planfeststellung/Plangenehmigung (§ 68 Wasserhaushaltsgesetz - WHG). Zuständig ist die Untere Wasserbehörde. Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Welche Unterlagen benötige ich?
Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von der Maßnahme. Bei einem Genehmigungsantrag gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz sollten die Unterlagen vor Antragstellung mt der Unteren Wasserbehörde abgestimmt werden, da es sich um ein sehr umfangreiches Genehmigungsverfahren handelt.