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Ansprechpartner/-innen
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Sabine Gräbener
Telefon 02261/88-5027
Fax 0226188-972-5027
E-Mail sabine.graebener@obk.deZimmer: 4-29
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach -
Ute Klein
Telefon 02261/88-5020
Fax 0226188-972-5020
E-Mail ute.klein@obk.deZimmer: 4-24
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach -
Heike Lüttgenau
Telefon 02261/88-5037
Fax 0226188-972-5037
E-Mail heike.luettgenau@obk.deZimmer: 4-29
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach -
Manuela Ringsdorf
Telefon 02261/88-5019
Fax 0226188-972-5019
E-Mail manuela.ringsdorf@obk.deZimmer: 4-23
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach -
Daria Paffrath
Telefon 02261/88-5021
Fax 02261/88-972-5021
E-Mail daria.paffrath@obk.deZimmer: 4-24
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach
Krankenhilfe Gewährung
Krankenhilfe für Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger
Die Krankenhilfe gewährt in Krankheitsfällen materielle Hilfen an Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger, soweit diese keinen eigenen Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse o. ä. haben und nicht zum Personenkreis nach § 264 Abs. 2 SGB V gehören.
Der Leistungsumfang der Krankenhilfe entspricht dabei dem der gesetzlichen Krankenkassen.
Welche Unterlagen benötige ich?
Die Leistungen sind schriftlich oder persönlich bei den Sozialämtern der Städte und Gemeinden, also dem jeweils örtlich zuständigen Sozialamt, zu beantragen.
Über die Art und den Umfang der in jedem Einzelfall vorzulegenden Unterlagen informieren die örtlichen Sozialämter.
Entstehen mir Kosten?
Im Einzelfall kann eine Eigenbeteiligung entstehen, wenn die beantragten Leistungen den gesetzlich vorgegebenen Rahmen überschreiten.
Rechtliche Grundlagen
§ 264 Abs. 2 SGB V