Erhebungsstelle Zensus - Informationen zur Volkszählung 2022

Hinweis (Stand: Januar 2023)

Die Volkszählung (Zensus) des Jahres 2022 ist abgeschlossen. Die "Erhebungsstelle Zensus" wird aufgelöst. Alle Unterlagen mit personenbezogenen Erhebungsdaten und auch die elektronischen Dokumente wurden entweder sachgerecht vernichtet, an das statistische Landesamt NRW übergeben oder -soweit aufgrund gesetzlicher Vorgaben in wenigen Einzelfällen notwendig- in der abgeschotteten Statistikstelle der Kreisverwaltung eingelagert. 

Wir bedanken uns bei den 177 ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten, die ab Mai 2022 die Erhebung im Oberbergischen Kreis an über 5700 Adressen durchgeführt haben!
Auch bei den befragten Bürgerinnen und Bürgern möchten wir uns für die Beteiligung an der Volkszählung bedanken. Die Erhebungsbeauftragten haben berichtet, dass die Kontakte  zu den Bürgerinnen und Bürgern in der weit überwiegenden Mehrzahl (ca. 85%) sehr freundlich und problemlos gewesen sind. 



 



Auf dieser Seite finden Sie Informationen der "Erhebungsstelle Zensus" der Kreisverwaltung zur Volkszählung (Zensus) im Jahr 2022.


Die Erhebungsstelle des Oberbergischen Kreises ist zuständig für die Erhebung der Merkmale, die im  §13 Zensusgesetz 2022 genannt sind.
Dies ist die Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen.

Der Ablauf in der Haushaltsstichprobe:

  •  Der / die Erhebungsbeauftragte legt eine Terminankündigung und ein begleitendes Schreiben in Ihren Briefkasten
  • In dem Umschlag liegt ein Formular "Übersicht der abgefragten Merkmale", bitte füllen Sie dieses Formular aus
  • Wenn Sie den angekündigten Termin nicht wahrnehmen können, rufen Sie bitte die Nummer an, die auf dem Umschlag steht, um einen anderen Termin zu vereinbaren
  • Zu dem Termin kommt der / die Erhebungsbeauftragte zu Ihnen nach Hause, bitte übergeben Sie dann das Formular. Es genügt, wenn eine erwachsene Person anwesend ist
  • Sie erhalten dann entweder einen Internet-Code oder einen Papier-Fragebogen für jede Person, die zum Haushalt gehört
  • Sie sind zur Teilnahme verpflichtet

Bitte sehen Sie sich das nachfolgende Video an. Der Ablauf wird innerhalb von drei Minuten erklärt und die Terminankündigung wird gezeigt.

 

 

Thomas Wojahn von der Erhebungsstelle Zensus des Oberbergischen Kreises erklärt den Ablauf der Zensus-Befragung. Die im Video genannten Informationen (Rechtsgrundlagen, Fragebögen usw.) finden Sie auf dieser Seite, bitte nach unten scrollen

 

 

 

 

Hinweis zur Gebäude- und Wohnungszählung:
Für die Gebäude- und Wohnungszählung sind wir nicht zuständig, sie wird vom Statistischen Landesamt durchgeführt.

Es wurde eine Telefon-Hotline für Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 0211 82 83 83 83 eingerichtet.

Bitte rufen Sie dort an, wenn Sie Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung haben.

 

Wenn Sie Fragen zu der Haushaltebefragung haben, finden Sie hier auf dieser Internetseite vielleicht schon die Antwort, sonst nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
 

Medien-  / Presseanfragen sind bitte in gewohnter Weise an die Pressestelle des Oberbergischen Kreises zu richten.

 

zensus2022

 

Sicherheitshinweis:
Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat für uns oberste Priorität. Wie können Sie erkennen, ob ein „echter“ Erhebungsbeauftragter zu Ihnen kommt?

  • Erhebungsbeauftragte kommen nicht ohne Terminankündigung. Die Terminankündigung wird in Ihren Briefkasten geworfen und enthält auch ein Schreiben des Oberbergischen Kreises.
  • Die Terminankündigung enthält ein Formular, in das Sie bitte -für alle Haushaltsangehörigen- Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Merkmal zur Staatsangehörigkeit, Familienstand, Merkmal zur Hauptwohnung eintragen. Formulare in Ihrem Briefkasten, die andere Daten abfragen, sind nicht von uns!
  • Zum Termin holt der / die Erhebungsbeauftragte dieses Formular ab und gibt Ihnen einen Internet-Zugangscode oder den Papier-Fragebogen für den „HH-2“ Fragebogen (siehe Rubrik "Welche Daten werden erhoben?" auf dieser Webseite)
  • Die Erhebungsbeauftragten erhalten einen Ausweis.
  • Bei Zweifeln können Sie sich telefonisch unter 02261 / 88-1960 erkundigen, welche/r Erhebungsbeauftragte für Sie zuständig ist. Das macht aber erst Sinn, wenn Sie die Terminankündigung erhalten haben.
  • Erhebungsbeauftragte fragen Sie niemals nach Bankverbindung, PIN, email-Adresse.
  • Es ist nicht notwendig, dass Erhebungsbeauftragte Ihre Wohnung betreten. Der Austausch von Unterlagen kann an der Haustür erfolgen. Seien Sie misstrauisch bei Personen, die darauf bestehen, Ihre Wohnung betreten zu dürfen.

 

 

Aktueller Hinweis (11.01.2022):  Berichte in der Presse (Radio, Zeitung) über den Mikrozensus

  • Nicht nur – aber auch - im Oberbergischen Kreis finden der jährliche Mikrozensus („kleine Volkszählung“) und der Zensus („große Volkszählung“) in diesem Jahr parallel statt.
  • Während der Mikrozensus bereits ab Januar ausschließlich vom statistischen Landesamt des Landes Nordrhein-Westfalen bei wenigen ausgesuchten Haushalten telefonisch erhoben wird, startet die persönliche Befragung des Zensus 2022 im Mai und wird von der örtlichen Erhebungsstelle des Oberbergischen Kreises organisiert und durchgeführt.
  • Nähere Informationen zum Mikrozensus können auf einer Webseite des Statistischen Bundesamtes abgerufen werden.

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf den Zensus ("große Volkszählung"), für den der Oberbergische Kreis die Unterstützung von ca. 200 Erhebungsbeauftragten (m/w/d) benötigt.

 


Warum wird der Zensus durchgeführt?

2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.

 

Welche Daten werden erhoben?

Haushaltsstichprobe

Es werden nur Informationen (Merkmale) erhoben, die in §13 Zensusgesetz 2022 genannt sind. Sie können die Rechtsgrundlage hier abrufen. Die Merkmale werden durch Fragebögen abgefragt.

Für Haushalte gibt es zwei verschiedene Fragebögen: Die Kurzbefragung HH-1 und die Haushaltebefragung HH-2. (Durch Klicken können Sie diese Fragebögen herunterladen.)

Die Befragung HH-2 kann auch online ausgefüllt werden. Haushalte, die Teil der Stichprobe sind, erhalten einen Internet-Zugang (IDEV-Code). Sie können sich den online-Fragebogen hier als Muster ansehen.

In Wohnheimen muss für alle Bewohner/Innen der Fragebogen WH-1 ausgefüllt werden.


Diese Befragungen werden durch die "Erhebungsstelle Zensus" des Oberbergischen Kreises durchgeführt, dazu wird die Unterstützung durch ca. 200 Erhebungsbeauftragte benötigt. (Siehe dazu unten: "Möchten Sie uns unterstützen?")

 

Gebäude- und Wohnungszählung


Parallel wird auch die Gebäude- und Wohnungszählung GWZ durchgeführt, jedoch nicht durch die Erhebungsstelle des Oberbergischen Kreises, sondern direkt durch das Statistische Landesamt NRW  (Gebäudeeigentümer erhalten einen Brief). Sie erhalten einen Zugangscode (IDEV-Nummer) und können Ihre Daten online erfassen.  
Wenn Sie zu dieser Befragung weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Telefon-Hotline für Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 0211 82 83 83 83.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Ein Großprojekt wie der Zensus 2022 benötigt eine lange Vorlaufzeit. In Deutschland bildet das im März 2017 verabschiedete Zensus­vorbereitungs­gesetz (ZensVorbG) den rechtlichen Rahmen für die vorbereitenden Arbeiten. Es regelt alle notwendigen Schritte zum Aufbau der für den registergestützten Zensus erforderlichen Infrastruktur sowie zum Aufbau und zur Pflege des Steuerungs­registers.

Die konkrete Durchführung des Zensus wird durch das Zensus­gesetz geregelt. Im Zensusgesetz werden die Erhebungsmerkmale für die Gebäude- und Wohnungszählung, die Haushalte­befragung auf Stichprobenbasis und die Erhebungen in Wohnheimen und Gemein­schafts­unterkünften festgelegt. Auch die Maßnahmen zur Gewährung des Datenschutzes, die Kosten­aufteilung zwischen Bund und Ländern und der Stichprobenumfang sind im Zensusgesetz geregelt.

 

EU-Verordnung

Die EU-Verordnung 763/2008 verpflichtet die Mitglieds­staaten zur Erfassung von Bevölkerungs­ergebnissen. Grundlage ist ein festgelegter Merkmals­katalog. So sind die Ergeb­nisse EU-weit miteinander vergleichbar.

Zensus­vorbereitungs­gesetz

Das Gesetz zur Vorbereitung eines register­gestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungs­zählung enthält die rechtlichen Voraus­setzungen für die notwendigen Vorbereitungs­arbeiten des register­gestützten Zensus 2022. Das Gesetz regelt unter anderem

  • den Aufbau der für die Vorbereitung des register­gestützten Zensus 2022 benötigten Infra­struktur
  • die Verant­wortlichkeit des Statistischen Bundesamtes für den zentralen IT-Betrieb und für die IT-Entwicklung
  • den Aufbau und die Haltung des anschriften­bezogenen Steuerungs­registers
  • die zum Aufbau und zur Pflege des Steuerungs­registers erforderlichen Daten­quellen und deren Übermittlungen an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder durch die Melde­behörden, das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, die für die Geobasisdaten zuständigen Landesbehörden (Vermessungs­verwaltung), die Finanz­verwaltung und die Grund­steuer­stellen.

Neben den Daten, die dem Aufbau eines Anschriften­bestandes dienen, enthält das Steuerungs­register auch die erforderlichen Daten zur Identifizierung

  • der Eigentümer und Verwalter von Wohnraum (Auskunftspflichtige der Gebäude- und Wohnungszählung)
  • der Träger, Eigentümer oder Verwalter von Wohnheimen und Gemeinschafts­unterkünften (Auskunfts­pflichtige der Erhebung an Anschriften mit Sonder­bereichen).

Daten­lieferung aus den Melde­registern

Das Zensusvorbereitungsgesetz regelt insbesondere die Lieferung von Melde­register­daten der Kommunen an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Die erste Datenlieferung diente als Test­durchlauf für die weiteren Daten­übermitt­lungen. Damit können Übermitt­lungs­wege und die Qualität der Daten rechtzeitig im Vorfeld überprüft werden. Weiterhin wird mit den Daten die Software zur Durch­führung des Zensus 2022 getestet und weiter­entwickelt. Die Pilotdaten­lieferung erfolgte am 13. Januar 2019. Insgesamt finden fünf weitere Datenübermittlungen zu verschiedenen Zeitpunkten statt.

 

Gesetz zur Verschiebung des Zensus

Der Zensus wurde aufgrund der Corona-Pandemie in das Jahr 2022 verschoben. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verschiebung des Zensus steht als neuer Stichtag der 15. Mai 2022 fest. Das Gesetz ist am 10. Dezember 2020 in Kraft getreten. Die Verschiebung erfolgt aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, die auch die Vorbereitungen des Zensus in der öffentlichen Verwaltung betrafen. Ursprünglich sollte der Zensus im Jahr 2021 durchgeführt werden.

 

 

Wie funktioniert der Zensus?

Beim registergestützten Zensus wird im Gegensatz zu traditionellen Volkszählungen nicht jeder Haushalt von Interviewerinnen und Interviewern ("Erhebungsbeauftragte") befragt. Es wird eine Stichprobe von ca. 8% bis 10% der Einwohner gebildet. Im Oberbergischen Kreis umfasst diese Stichprobe 26.889 Personen in Haushalten und weiteren 4.595 Personen in Gemeinschaftsunterkünften.  Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 

 

 

Möchten Sie uns unterstützen? Erhebungsbeauftragte (m/w/d) gesucht!

 

Der Oberbergische Kreis benötigt Erhebungsbeauftragte, die im Zeitraum Mai bis August 2022 bei der Erhebung mitwirken.
Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Es wird eine steuerfreie Aufwandsentschädigung gezahlt.

Wir haben dazu eine weitere Seite mit detaillierten Informationen erstellt, bitte hier klicken. Auf dieser Seite finden Sie auch ein online-Formular um sich beim Oberbergischen Kreis für die Tätigkeit zu bewerben.

 

Erhebungsbeauftragte

 

Erklärvideos zum Zensus

Zensus2022_Videos

Auf dieser Seite finden Sie
ab sofort Erkläranimationen zum Zensus 2022. Die Videos veranschaulichen die Funktionsweise des Zensus, liefern spannende Informationen zur Durchführung und seinen Zielen.

Alle Videos stehen in einer deutschen und englischen Audioversion zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es die Videos mit arabischen (عربي), türkischen (türkçe), polnischen (polski) und russischen (pусский) Untertiteln.



Letzte Änderung: 02. Februar 2023