Landtagswahl am 14.05.2017
Öffentliche Bekanntmachung
Landtagswahl am 14.05.2017
Ergänzung der Bekanntmachung vom 04.06.2016 zur
Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
für den Wahlkreis 23 (Oberbergischer Kreis I) und
den Wahlkreis 24 (Oberbergischer Kreis II)
Gemäß § 22 Landeswahlordnung (LWahlO) in der aktuell gültigen Fassung, fordere ich hiermit zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für den Wahlkreis 23 (Oberbergischer Kreis I) und den Wahlkreis 24 (Oberbergischer Kreis II) für die Landtagswahl am 14. Mai 2017 auf.
Ich weise darauf hin, dass die Kreiswahlvorschläge bis
spätestens Montag , den 27.03.2017, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist!)
beim Kreiswahlleiter des Oberbergischen Kreises, Kreishaus, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, 1. Obergeschoss, Zimmer 1-08 (Kreiswahlbüro) einzureichen sind.
Ich empfehle, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit frühzeitig vor dem 27.03.2017 einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
Im Übrigen verweise ich auf meine Bekanntmachung vom 04.06.2016.
Gummersbach, den 04.07.2016
gez.
Jochen Hagt
- Kreiswahlleiter -