03.04.2003: Schutzimpfung der Füchse gegen Tollwut

Oberbergischer Kreis. Das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises weist daraufhin, dass aufgrund der Tollwut-Seuchenlage in Nordrhein-Westfallen in der Zeit vom 28.04. - 09.05.2003 25 Köder/qkm und in der Zeit vom 26.05. - 30.05.2003 10 Köder/qkm aus dem Flugzeug abgworfen werden.

Da die Tollwut-Impfung mindestens zwei Jahre über den letzten Tollwutfall hinaus fortzusetzen ist, müssen auch Gebiete beködert werden, in denen seit längerer Zeit keine Tollwut aufgetreten ist.

Die Impfköder, in denen sich jeweils ein verschlossenner Impfstoffbehälter (Blister) befindet, sind braune, runde Scheiben mit einem Durchmesser von 4 cm und einer Höhe von 12 bis 14 mm. Die Impfstoffbehälter sind äußerlich als solche gekennzeichnet und erkennbar.

Für Haustiere und freilebende Tiere ist der Impfstoff unschädlich. Für die menschliche Gesundheit können vom Impfstoff unter außergewöhnlichen Umständen Gefahren ausgehen. Es wird deshalb ausdrücklich dafür gewarnt, die ausgelegten Köder zu berühren. Sollte dennoch jemand mit der Impfstoffflüssigkeit in Kontakt gekommen sein, sind Hände bzw. die mit dem Impfstoff in Berührung gekommenen Körperteile gründlich mit Wasser und Seife zu waschen. Außerdem sollte immer unverzüglich ein Arzt befragt werden, der über evtl. weitergehende Maßnahmen entscheidet.

Der Impfstoff ist nicht für die Impfung von Haustieren zugelassen, da er für diese Tierarten keinen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut bewirkt. Im Impfgebiet ist es für die Dauer von zwei Wochen nach Köderausgabe verboten, Hunde frei umherlaufen zu lassen.

Im Sinne eines vorbeugenden Tierschutzes und zum Schutz des Menschen empfiehlt das Veterinäramt dringend, Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, vorbeugend gegen Tollwut impfen zu lassen. Für Hunde und Katzen ohne wirksamen Impfschutz, von denen anzunehmen ist, dass sie mit einem tollwutkranken oder -verdächtigen Tier Kontakt hatten, ist grundsätzlich die Tötung anzuordnen. Auch geimpfte Hunde und Katzen sollten nach einem solchen Kontakt nicht gestreichelt und auf Verletzungen untersucht werden, da in ihrem Fell in aller Regel virushaltiger Speichel haftet.

Die Jäger sind aufgefordert, die zahlreichen Füchse verstärkt zu bejagen. Wildtiere, welche die natürliche Scheu vor dem Menschen verloren haben, dürfen auf keinen Fall angefasst werden. Gerade Kinder sollten von ihren Eltern angehalten werden, keine fremden Tiere anzufassen, die sich leicht fangen lassen.

Abschließend bittet das Veterinäramt um umgehende Benachrichtigung (Herr Dr. Bertram Röttger, Telefon 02261/88 3904), wenn ein Verdacht auf Tollwut besteht. Neben dem Veterinäramt nehmen auch die zuständigen Ordnungsbehörden der Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie die Polizei entsprechende Hinweise entgegen.


Letzte Änderung: 03. April 2003