17.04.2003: Ausbreitung der Geflügelpest

Oberbergischer Kreis. Die Klassische Geflügelpest in den Niederlanden hat sich ausgeweitet. Angesichts der zunehmenden Seuchengefahr rät das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises dringend von dem Erwerb von Geflügel unbekannter Herkunft ab.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Geflügelhaltungen, auch Hobbyhaltungen, die noch nicht der Tierseuchenkasse oder dem Veterinäramt gemeldet sind, dies umgehend nachholen müssen.

Dies kann per Fax (02261 88-3917) oder formlos schriftlich erfolgen unter der Adresse

Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

51641 Gummersbach.

Die Meldung kann auch per E-Mail an die Adresse amt39@obk.de übermittelt werden.

Die Meldung muss Angaben zu Namen und Anschrift des Tierhalters und der Anzahl der im Jahr durchschnittlich von ihm gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes bezogen auf die jeweilige Tierart beinhalten.

Außerdem müssen alle Geflügelhalter laut Eilverordnung des Bundes Nachweise über Erwerb oder Abgabe von Geflügel durch Aufzeichnungen führen.

Angesichts des bevorstehenden Osterreiseverkehrs sei außerdem auf die äußerst strengen Regelungen hingewiesen, die die belgische Regierung heute nach einem ersten Verdachtsfall erlassen hat. Demnach gilt ein absolutes Transportverbot für alle Vögel und alle Geflügelarten in Belgien. Wer seinen Osterurlaub in Belgien verbringen will, muss dies somit ohne seinen Wellensittich, Kanarienvogel oder Papagei tun. Es dürfen keine Vögel aus Belgien mitgebracht werden.


Letzte Änderung: 17. April 2003