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Anfrage und Anmeldung
Wenn Sie die Hilfe einer Sprachmittlerin oder eines Sprachmittlers anfragen oder einen vereinbarten Termin anmelden möchten, können Sie das hier online tun.
Bitte beachten Sie, dass Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in folgenden Gesprächen nicht eingesetzt werden dürfen:
- Aufträge von Bildungseinrichtungen zur Ermittlung von sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen (z.B. sog. AOSF-Verfahren)
- Gespräche mit Rechtsfolgen, beispielsweise bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notare, Polizei, Gesundheitsgutachten, Beurkundungen (z.B. Anerkennung einer Vaterschaft oder Heiratsurkunden)
- Arzt- und Klinikbesuche sowie Therapiebegleitung
- kontinuierliche Begleitung über einen längeren Zeitraum (z. B. Schulbegleitung)
- Aufträge von Privatpersonen/Privateinrichtungen (z. B. Wohnungsbesichtigungen oder Vorstellungsgespräche)
Bei Fragen wenden Sie sich gerne über die E-Mail Adresse sprachmittler@obk.de an uns oder rufen Sie Frau Bel, Frau Kirchner oder Frau Meißner an.
Letzte Änderung: 07. Juni 2024