Sprachmittler im Oberbergischen Kreis

…werden seit 2017 regelmäßig geschult und unterstützen Personen, mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen bei Behördenbesuchen, Schulanmeldungen, Elterngesprächen oder Beratungssituationen. Schauen Sie doch gerne mal ins Pressearchiv:

 

Wie werde ich Sprachmittlerin bzw. Sprachmittler?

Sie haben Kenntnisse in mehreren Sprachen und möchten diese gerne dazu einsetzen, geflüchtete oder neu zugewanderte Menschen bei Terminen zu unterstützen? Dann freuen wir uns sehr, Sie kennenzulernen! Melden Sie sich bei uns unter sprachmittler@obk.de und sobald eine neue Qualifizierung startet, in der ein Platz frei ist, laden wir Sie gerne dazu ein.

Die Schulung findet online, überwiegend im Selbststudium statt. Es gibt regelmäßige online Treffen über Zoom, bei denen wir das Projekt vorstellen und Sie Ihre Fragen stellen können. Für das Bearbeiten der Schulungsinhalte haben Sie insgesamt 4 Wochen Zeit. Die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind aber schon früher fertig; die 4 Wochen sind lediglich dafür gedacht, dass Sie sich die Inhalte selbstständig einteilen können und ausreichend Zeit haben.

Nach erfolgreicher Qualifizierung erhalten Sie von uns eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme und können fortan ehrenamtlich als Sprachmittlerin bzw. Sprachmittler tätig werden!

 

Was lerne ich in Rahmen dieser Qualifizierung?

In verschiedenen Modulen lernen Sie die wichtigsten Grundlagen für das Dolmetschen. Dazu gehören einerseits Themen wie Rollenverständnis als Dolmetschende, die Schweigepflicht, Kommunikationsgrundlagen und einige praktische Tipps, aber auch eine Übersicht über die Beratungsstellen im Oberbergischen Kreis, die häufig mit ehrenamtlichen Dolmetschern arbeiten, sowie das Bildungssystem in Deutschland gehören zu den Schulungsinhalten.

Sie lernen vor allem, worauf es beim Dolmetschen ankommt und wie Sie dies in der Praxis umsetzen können.

 

Wie geht es nach der Qualifizierung weiter?

Wenn Sie die Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen haben, schließen Sie mit uns eine Rahmenvereinbarung über eine ehrenamtliche Tätigkeit und reichen uns ein erweitertes Führungszeugnis ein. Sobald beides bei uns vorliegt, können Sie Einsätze wahrnehmen!

Dabei stehen wir vom Sprachmittlungsteam Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung. Egal, ob Sie vor Ihrem Einsatz unsicher sind und mit uns sprechen möchten, oder ob Sie im Anschluss von Ihren Erfahrungen erzählen möchten.

Zweimal pro Jahr müssen Sie eine Fortbildung besuchen, um in der Praxis aufkommende Fragen zu klären und die Qualität des Dolmetschens zu sichern. Diese werden von uns organisiert und angeboten und richten sich nach Ihren Bedarfen und Interessen.

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Sprachmittlerin bzw. Sprachmittler zu werden?

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Ihre Deutschkenntnisse sollten mindestens dem Niveau B2 entsprechen, ebenso die Kenntnisse der Zielsprache.

Da Sprachmittlerinnen und Sprachmittler insbesondere in Beratungsstellen, Kindertagesstätten, Schulen und ähnlichen Institutionen eingesetzt werden, sollten Sie zu den üblichen Öffnungszeiten eine gewisse Flexibilität mitbringen: Wenn Sie Vollzeit von 8 bis 16 Uhr arbeiten und nur am Wochenende Zeit haben, werden Sie keine Einsätze als Laiendolmetschende wahrnehmen können.

Eine gewisse Mobilität im Oberbergischen Kreis ist ebenfalls wünschenswert, damit Sie die Einsätze und Termine auch erreichen können.

 

Was bekomme ich als Sprachmittlerin bzw. Sprachmittler?

Da es sich um ein Ehrenamt handelt, zahlen wir Ihnen eine Aufwandsentschädigung. Diese beläuft sich derzeit auf 20€/h. Ihre Fahrtkosten werden mit 0,30€/km erstattet.

Sie können im Jahr maximal die gesetzlich erlaubte Ehrenamtspauschale von derzeit 840€/Jahr erhalten. Darüber hinaus können wir Ihnen keine Gelder zahlen und setzen Sie entsprechend nicht mehr ein.

 

Wie viel Arbeit ist es Sprachmittlerin bzw. Sprachmittler zu sein?

Wie viele Einsätze Sie haben, hängt einerseits von Ihnen, andererseits von Ihrer Sprache ab.

Manche Sprachen sind je nach politischer Situation „gefragter“ als andere und werden häufiger angefragt. Aber ob Sie die Anfrage annehmen wollen oder nicht, liegt bei Ihnen. Sie sind nicht dazu verpflichtet Termine zu übernehmen und können jederzeit ohne Angaben von Gründen ablehnen.

Einige unserer Sprachmittelnden sind nur alle paar Monate im Einsatz, andere mehrfach im Monat. Sie können selbst entscheiden, wie viele der an Sie herangetragenen Einsätze Sie wahrnehmen möchten.

 

Ich weiß nicht, ob ich das wirklich kann, aber ich würde es gerne ausprobieren!

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse! Sie können sich gerne für die Schulung melden und bekommen da schon einen guten Einblick in die Tätigkeit als Sprachmittlerin bzw. Sprachmittler. Manche unserer aktiven Sprachmittelnden haben sich bereit erklärt, neue Sprachmittlerinnen und Sprachmittler  zu einem Termin mitzunehmen, damit Sie mal zuschauen können, wie ein solcher Termin abläuft.

Sollten Sie merken, dass Ihnen die Tätigkeit nicht gefällt, können Sie jederzeit ohne Angaben von Gründen aufhören.

 

Wird meine Sprache aktuell benötigt?

Manche Sprachen sind gefragter als andere, und für manche Sprachen haben wir bereits sehr viele Sprachmittelnde. Wenn wir schon absehen können, dass wir Ihre Sprache nicht vermitteln können, da es beispielsweise schon genügend Personen mit diesen Sprachkenntnissen gibt, teilen wir Ihnen dies mit.

Umgekehrt gibt es auch einige Sprachen, die dringend gefragt sind. Dazu gehören insbesondere Tigrinya, Somali, Bulgarisch, Arabisch, Paschtu, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Polnisch, Ukrainisch und Farsi/Dari.

 

Ich habe noch Fragen!

Wenden Sie sich gerne an uns, entweder telefonisch bei Frau BelFrau Kirchner oder Frau Meißner, oder per E-Mail an sprachmittler@obk.de.

 



Letzte Änderung: 25. März 2024