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Informationen für Apotheker
Um eine oder mehrere Apotheken betreiben zu können, benötigen Sie als Apotheker eine behördliche Erlaubnis, die von uns als zuständiger Behörde ausgestellt wird. Sie dürfen dabei bis zu vier Apotheken besitzen.
In einer Apotheke werden Arzneimittel und Medizinprodukte verkauft, geprüft und hergestellt. Neben Arzneimitteln verkaufen Apotheken auch „apothekenübliche Artikel“ wie z.B. kosmetische Mittel und weitere Waren, die der Gesundheit von Menschen und Tieren unmittelbar dienen oder diese fördern. Zudem ist es die Hauptaufgabe des Apothekers und des pharmazeutischen Apothekenpersonals, Patienten zu beraten, sie über Nebenwirkungen aufzuklären und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten aufzudecken.
Weitere Informationen und Vordrucke zu den Themen Apothekenbetriebserlaubnis sowie Versandhandelserlaubnis stehen Ihnen unten zur Verfügung.
Merkblätter:
- Schriftliche Versicherung für den Versand aus der Apotheke
- Merkblatt Apothekenbetriebserlaubnis für eine Apotheke
- Merkblatt Apothekenbetriebserlaubnis für mehrere Apotheken
Ansprechpartner
Frau Andrea Ruks
Telefon 02261 885334
Fax 02261 889725334
andrea.ruks@obk.de
Frau Silke Schmidt
Telefon 02261 885332
Fax 02261 889728332
silke.schmidt@obk.de
Letzte Änderung: 14. September 2017