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Gesundheitskonferenz (§ 21 ÖGDG NRW)
Veränderte Krankheitsbilder und die Zunahme chronischer Erkrankungen erfordern bei zunehmend schmaler werdenden finanziellen Spielräumen neue Lösungsansätze. Es gilt vorhandene Ressourcen optimal einzusetzen. Erforderlich hierfür sind mehr Transparenz, eine verbesserte Abstimmung von Leistungen sowie eine effektivere Zusammenarbeit.
Die Aufgaben und Ziele
„Die Gesundheitskonferenz berät Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordination und gibt bei Bedarf Empfehlungen“, so steht es im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW. Damit steht ein Instrument zur Verfügung, das unter Beteiligung der Handelnden vor Ort maßgeschneiderte Lösungen entwickeln und umsetzen kann. Die kommunale Gesundheitskonferenz des Oberbergischen Kreises besteht seit Mitte des Jahres 2000.
Die Akteure
Der Gesundheitskonferenz des Oberbergischen Kreises gehören Vertreter der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, die Beauftragten der Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen, Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Versorgungseinrichtungen an. Freie Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen, die Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge und des Patientenschutzes sind genauso vertreten wie Repräsentanten der Kommunalpolitik. Die Gesundheitskonferenz des Oberbergischen Kreises umfasst ca. 30 stimmberechtigte Mitglieder sowie eine Vielzahl beratender Mitglieder. Die Sitzungen der Gesundheitskonferenz sind öffentlich.
Die Themen
Die Gesundheitskonferenz des Oberbergischen Kreises greift aktuelle Probleme und Entwicklungen in der Kommune auf. Im Besonderen geht es um die Probleme, die durch die Zusammenarbeit mehrere Institutionen gelöst werden können.
Die Organisation
Die Gesundheitskonferenz tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Es werden Themen ausgewählt, die dann in Arbeitsgruppen behandelt werden. Später werden die Arbeitsgruppenergebnisse hier vorgestellt und darauf aufbauende Empfehlungen verabschiedet. Diese Handlungsempfehlungen werden von den Beteiligten in Selbstverpflichtung umgesetzt oder bei Bedarf anderen Entscheidungsgremien übermittelt. Die Geschäftsführung liegt bei der im Gesundheitsamt angesiedelten Geschäftsstelle der Gesundheitskonferenz.
Der öffentliche Gesundheitsdienst
Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises spielt eine wichtige Rolle bei der Vernetzung von Akteuren und Maßnahmen und der Organisation der kommunalen Gesundheitskonferenz. Das Gesundheitsamt wirkt bei der Abstimmung gesundheitlicher Leistungen mit und fördert die Zusammenarbeit der hierfür verantwortlichen Institutionen. Hierzu gehört auch die Geschäftsführung der Gesundheitskonferenz und ihrer Arbeitsgruppen. Im Rahmen dieser Aufgabe werden z. B. die Sitzungen vorbereitet und dokumentiert. Die Geschäftsstelle ist Anlaufstelle für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.
Geschäftsstelle der Gesundheitskonferenz
Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis
Sarah Leisner
Am Wiedenhof 1 - 3
51643 Gummersbach
Telefon: 02261 88–5310
Telefax: 02261 88-972-5310
E-Mail: sarah.leisner@obk.de
Letzte Änderung: 14. Februar 2024