Hotline Kinderschutz

Seit dem 01.10.2016 fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Projekt „Medizinische Kinderschutz-Hotline“ des Universitätsklinikums Ulm. Nach einer sechsmonatigen Vorbereitungsphase stand die „Medizinische Kinderschutz-Hotline“ zunächst seit April 2017 für Medizinerinnen und Mediziner in den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg im Pilotbetrieb zur Verfügung.

Seit dem 01.07.2017 ist nunmehr der bundesweite reguläre Betrieb der Hotline gestartet. Die Hotline richtet sich an medizinisches Fachpersonal. Hierzu gehören Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, (Kinder- und Jugendlichen-)Psychotherapeutinnen und –therapeuten sowie Pflegekräfte. Angehörige dieser Berufsgruppen können jetzt im ganzen Bundesgebiet und rund um die Uhr eine direkt verfügbare, kompetente, praxisnahe und kollegiale Beratung durch Ärztinnen und Ärzte mit speziellem Hintergrundwissen in Kinderschutzfragen erhalten.

Erste Erfahrungen aus dem Pilotbetrieb der Kinderschutz-Hotline zeigen, dass innerhalb des Gesundheitswesens Unsicherheiten beim Umgang mit Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung bestehen. Gerade an der Schnittstelle zur Kinder- und Jugendhilfe erschweren unterschiedliche Fachsprachen und Herangehensweisen eine gute Zusammenarbeit im Sinne des Kindeswohls.

Vor diesem Hintergrund bietet die Kinderschutz-Hotline eine spezifische Beratung an, beispielsweise bei Fragen wie: Was sind die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Schweigepflicht und ärztliches Handeln? Welche Schritte kann oder muss ich in einem Kinderschutzfall einleiten? Wo gibt es Hilfe vor Ort?

Die Verantwortung für das Handeln bleibt beim Anrufer bzw. der Anruferin, die Fallberatung muss pseudonymisiert vorgenommen werden.

Die Beratung erfolgt zu:

  • Verletzungen und/oder Auffälligkeiten, die auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch hindeuten
  • den gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Schweigepflicht und ärztliches Handeln
  • den Abläufen, die das Bundeskinderschutzgesetz vorgibt
  • zur Dokumentation oder
  • zur Gesprächsführung mit den Eltern

Eine Konkurrenz zu bereits bestehenden lokalen Angeboten ist nicht gegeben, da eine Vernetzung vor Ort und der Hinweis auf lokale Angebote ausdrücklich auch Teil der Beratung ist

Weitere Informationen: www.kinderschutzhotline.de

Bundesweite Telefonnummer der Hotline: 0800 1921000



Letzte Änderung: 18. Januar 2019