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Landarztquote
Die Problemlage
Bereits heute sind einige ländliche Regionen in NRW u.a. mit Hausärztinnen und Hausärzten unterversorgt. Dieser Trend wird sich in der Zukunft noch fortsetzen, wenn nicht gegengesteuert wird, da mehr Hausärzte in den Ruhestand gehen, als junge Ärzte Praxen übernehmen werden.

Dies hängt neben den demografischen und anderen Faktoren, auch mit der Quote der ausgebildeten Fachärzte für Allgemeinmedizin zusammen.
Nach ihrem Studium entscheiden sich nur ca. 200 Ärztinnen und Ärzte für eine Weiterbildung in der Allgemeinmedizin.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen setzt sich daher für eine wohnortnahe, medizinische Versorgung ein.
Landarzt Gesetz NRW
Der Gesundheitsminister des Landes NRW, Karl-Josef Laumann, hat am 30.05.2018 einen Gesetzesentwurf zur Sicherung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen vorgelegt.
Lösungsstrategien
Ein Ansatzpunkt kann die Erhöhung der Quote von Fachärzten für Allgemeinmedizin sein. Die Landesregierung plant diese Quote zu erhöhen, indem sie bei der Zulassung zum Medizinstudium bis zu 10 % der Studienplätze an Bewerber vergibt, die sich bereit erklären nach ihrem Medizinstudium und der Facharztausbildung für Allgemeinmedizin in unterversorgte Regionen aufs Land zu gehen.
Die Zulassungsvoraussetzungen sollen individuell geprüft werden. Das Auswahlverfahren soll vom Landeszentrum für Gesundheit durchgeführt werden. Die persönliche Eignung und die Vorerfahrung spielen dabei eine wesentliche Rolle. Die Vergabe des Studienplatzes erfolgt unabhängig vom Numerus clausus.
Grundvoraussetzung ist die Bereitschaft als Facharzt für Allgemeinmedizin mindestens 10 Jahre auf dem Land tätig zu sein.
Die veränderten Zulassungsbestimmungen für das Medizinstudium sollen bereits im Wintersemester 2019/2020 in NRW in Kraft treten.
Letzte Änderung: 9. November 2020