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Reisemedizinische Beratung
Damit der Urlaub die schönster Zeit des Jahres wird, stellt das Gesundheitsamt auf dieser Seite wichtige Informationen für Ihre Gesundheit bereit.
Wir verfügen über eine zugelassene Gelbfieber-Impfstelle. Unsere Impfambulanz bietet eine spezielle Reiseimpfberatung vor Fernreisen jeglicher Art an und berät zu Standard-Schutzimpfungen.
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Der richtige Zeitpunkt:
Informieren Sie sich bitte einige Wochen bis Monate vor Antritt der Reise darüber, welche Impfungen (z. B. Gelbfieber) oder Proprophylaxemaßnahmen (z. B. Malaria) für Ihr Reiseland vorgeschrieben oder empfohlen sind.
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Wir beraten Sie vor Fernreisen:
Wir sind eine zugelassene Gelbfieber-Impfstelle. Unsere Impfambulanz bietet eine spezielle Reiseimpfberatung vor Fernreisen an.
Eine vorherige Terminvereinbarung unter Telefon: 02261 88-5338 ist erforderlich!
Bitte bringen Sie Ihren Impfausweis mit. Viele Impfstoffe sind vorrätig, sodass notwendige Impfungen in der Regel direkt erfolgen können.
Die persönliche Beratung, Impfungen und Impfstoffe sind kostenpflichtig.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Umfang der Leistungen. In vielen Fällen ist eine Kostenerstattung durch die Krankenkassen möglich. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse.
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Video aus dem Gesundheitsamt:
Tipps für die Reiseplanung gibt unser Gesundheitsamt im Video. Dr. Birgit Will (Abteilungsleitung „Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz“) erklärt, dass insbesondere bei Fernreisen Impfungen oder Prophylaxe-Behandlung sinnvoll und zum Teil sogar verpflichtend sind.
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Reiseapotheke:
Um im Notfall schnell reagieren zu können, ist es wichtig eine gut ausgestattete Reiseapotheke mitzunehmen. Die Ausstattung der Reiseapotheke hängt vom Reiseziel, Reisedauer und der Reiseart ab. Regelmäßig einzunehmende Medikamente gehören grundsätzlich ins Handgepäck.
In Apotheken können Sie sich zu der Ausstattung einer Reiseapotheke beraten lassen. Weitere Vorschläge finden Sie z.B. in der Checkliste des Cetrums für Reisemedizin (CRM).
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Medikamente auf Reisen:
Beim Mitführen von bestimmten Medikamenten (Betäubungsmittel, BtM) muss innerhalb des Schengen-Raums eine Bescheinigung des behandelnden Arztes/ der behandelnden Ärztin vorgelegt werden. Die Bescheinigungen müssen vom Gesundheitsamt beglaubigt werden (sogenannte „Schengen- Bescheinigungen“). Für weitere Länder gelten teilsweise sehr spezielle Bestimmungen.
Kontakt zum Gesundheitamt:
Telefon: 02261 88-5338
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Versicherungsschutz:
Je nach Reiseart und- dauer empfehlen wir eine Reiserücktrittsversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Auch sollten Sie überprüfen ob ein Sozialabkommen der gesetzlichen KV mit dem Reiseland besteht.
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Hitzeschutz:
Weitere Informationen zu Impfungen/Reisemedizin:
- www.crm.de
- www.dtg.org
- www.auswaertigesamt.de
- www.fit-for-travel.de
- www.rki.de
- www.promedmail.org
- www.healthmap.org
- www.cdc.gov
- www.who.int
- www.tropeninstitut.de
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Letzte Änderung: 16. August 2024