Lärmaktionsplanung an Schienenwegen

Am 20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4. Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Lärmaktionsplan an Schienenwegen des Bundes zunächst als Entwurf veröffentlicht. Bis zum 2. Januar 2024 besteht nun die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. Hierzu haben wir erneut eine Beteiligungsmöglichkeit auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

Über 11.000 Bürgerinnen und Bürger haben an der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des EBA teilgenommen. Zuvor hatte das Eisenbahn-Bundesamt Lärmkarten für die Eisenbahnstrecken des Bundes berechnet und veröffentlicht. In einer interaktiven Kartenanwendung konnten die Bürgerinnen und Bürger angeben, wo sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen, und verschiedene Aussagen zu ihrer Lärmsituation treffen. Die Auswertung zeigt, dass ein Großteil (95 Prozent) der Menschen, die teilgenommen haben, zu Hause beeinträchtigt ist. Stark gestört fühlen sich die Teilnehmenden vor allem abends (57%) und nachts (67%) und insbesondere durch den Güterverkehr (81%). Zur Verbesserung der Lärmsituation wurden am häufigsten Maßnahmen an der Strecke (81%) und an den Fahrzeugen (72%) als sehr wichtig benannt. Sie liegen damit deutlich über Maßnahmen am Gebäude, welche nur 36% der Teilnehmenden für sehr wichtig erachten.

Erstmalig gab es eine gesonderte Beteiligungsmöglichkeit für Kommunen. Der Aufforderung des EBA zur Teilnahme sind über 300 Kommunen nachgekommen. 17% der Gemeinden sehen sich nach eigener Einschätzung als "äußerst hoch" durch Lärm belastet. Die größte Übereinstimmung besteht bei der hohen Schutzbedürftigkeit von Wohnraum. Aber auch Parks und andere ruhige Gebiete werden von Kommunen als besonders schützenswert angesehen. Fast alle Kommunen fordern eine schnellere Planung und Umsetzung von Maßnahmen zum Lärmschutz. Auch die Bereitstellung höherer Mittel zur Finanzierung des Lärmsanierungsprogrammes wird sehr oft verlangt. Trotz aller Kritik am Verkehrsträger Schiene erkennen sehr viele Kommunen - selbst bei starker Belastung - die Vorteile des Schienenverkehrs. Sie sprechen sich teils deutlich für die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene aus. Gleichzeitig wird ein adäquater und umfassender Lärmschutz von den Kommunen gefordert, zum Beispiel eine vollständige Erstattung der Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern.

Weitere Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Belastungsanalyse des Eisenbahn-Bundesamtes sind in dem Entwurf des Lärmaktionsplanes nachzulesen. Er kann auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap oder auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de heruntergeladen werden.

 

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 konnten die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort konnten die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Phase findet vom 20. November 2023 bis zum 2. Januar 2024 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Lärmaktionsplan-Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

 

Newsletter und Kontakt:

Auf unserer Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de können Sie sich auch für unseren Newsletter anmelden, mit dem das EBA unter anderem über die Starttermine der Beteiligungsphasen informiert.

Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt an folgende E-Mail-Adresse senden: umgebungslaerm@eba.bund.de. Postalisch richten Sie Ihre Anfragen bitte unter dem Stichwort "Umgebungslärm" an das Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, in 53175 Bonn.

 

Quelle: Pressemitteilung 05 / 2023 vom: 20.11.2023, Veröffentlichung des Lärmaktionsplan-Entwurfs des Eisenbahn-Bundesamtes, Eisenbahn-Bundesamt



Letzte Änderung: 4. Dezember 2023