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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Wohnungs- und Sondereigentum wird im Grundbuch des zuständigen Amtsgerichts eintragen. Hierfür benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsicht, die bestätigt, dass die zu bildenden Nutzungseinheiten in sich abgeschlossen sind.
Antragsunterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit Einzeichnung aller Gebäude, neuesten Datums
- Aufteilungspläne, max. im DIN A3-Format und in mind. 2facher Ausfertigung, dazu gehören:
- alle Grundrisszeichnungen sämtlicher Gebäude auf dem Grundstück, auch die der nicht ausgebauten Dachräume und Spitzböden
- alle Ansichten und Schnitte
Bitte beachten Sie auch die Hinweise in unserem Merkblatt Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Ihre Ansprechpartnerin
Bergneustadt, Engelskirchen, Marienheide, Morsbach und Reichshof
Frau Nicole Soulier
Telefon: 02261 88-6537
Telefax: 02261 88-6518
E-Mail: nicole.soulier@obk.de
Zimmer: 07-10
Hückeswagen, Lindlar, Nümbrecht und Waldbröl
N.N.
Telefon: 02261 88-6591
Fax: 02261 88-6518
E-Mail: N.N.
Zimmer: 07-10
Anschrift der Dienststelle
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Kreisbauamt
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Letzte Änderung: 01. August 2025