Abgeschlossenheitsbescheinigung

Grundriss einer abgeschlossenen Wohnung

Wohnungs- und Sondereigentum wird im Grundbuch des zuständigen Amtsgerichts eintragen. Hierfür benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsicht, die bestätigt, dass die zu bildenden Nutzungseinheiten in sich abgeschlossen sind.
 

Antragsunterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit Einzeichnung aller Gebäude, neuesten Datums
  • Aufteilungspläne, max. im DIN A3-Format und in mind. 2facher Ausfertigung, dazu gehören:
    • alle Grundrisszeichnungen sämtlicher Gebäude auf dem Grundstück, auch die der nicht ausgebauten Dachräume und Spitzböden
    • alle Ansichten und Schnitte

Bitte beachten Sie auch die Hinweise in unserem Merkblatt Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 
 

Ihre Ansprechpartnerin

Bergneustadt, Engelskirchen, Marienheide, Morsbach und Reichshof

Frau Nicole Soulier
Telefon: 02261 88-6537
Telefax: 02261 88-6518
E-Mail: nicole.soulier@obk.de
Zimmer: 07-10

Servicezeit des Kreisbauamtes

 

Hückeswagen, Lindlar, Nümbrecht und Waldbröl

Sophie Deya
Telefon 02261 88-6591
Telefax 02261 88-6518
E-Mail sophie.deya@obk.de 
Zimmer 07-10

Servicezeit des Kreisbauamtes
 

 

Anschrift der Dienststelle

Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Kreisbauamt
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
 



Letzte Änderung: 28. Oktober 2021