Wahlvorschläge für die Kreistags- und Landratswahl im Oberbergischen Kreis

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Wappen des Oberbergischen Kreises

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die
am 07.06.2009 stattfindende Kreistags - und Landratswahl im Oberbergischen Kreis

Gemäß §§ 24 und 75b Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31.08.1993 (GV. NRW. S. 592, ber. S. 567), zuletzt geändert durch die 7. ÄndVO vom 03.03.2008 (GV. NW. S. 222), fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kreistages des Oberbergischen Kreises in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten, sowie zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Landrates des Oberbergischen Kreises auf.

Hierzu weise ich auf folgendes hin:

  1. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 

den 20.04.2009, 18.00 Uhr 

beim Kreiswahlleiter des Oberbergischen Kreises, Gummersbach, Kreishaus, Moltkestraße 42, 1. Obergeschoss, Zimmer A 1 - 25a, einzureichen (§ 15 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes - KWahlG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV. NW. S. 454, ber. S. 509 / SGV. NRW. 1112), zuletzt geändert durch das Gesetz über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG) vom 24.06.2008 (GV. NW. S. 514).
 
Die Wahlvorschläge sollten nach Möglichkeit frühzeitig vor dem 20.04.2009 eingereicht werden, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können. 
 

  1. Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 23.09.2008 die Einteilung der Kreiswahlbezirke beschlossen. Die Einteilung wird vom 01.10.2008 bis 12.10.2008 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel des Kreishauses öffentlich bekannt gemacht (§ 6 KWahlG i.V.m. § 3 Nr. 2 und § 83 Abs. 4 KWahlO).
     
    Sie kann im übrigen während der Dienststunden der Kreisverwaltung (montags bis donnerstags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) im Kreiswahlbüro, Kreishaus, Moltkestraße 42, 1. Obergeschoss, Zimmer A 1 - 25a, eingesehen werden.
     
  2. Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen im Kreistag des Oberbergischen Kreises, im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten sind, müssen
     
    1. für die Wahl in Wahlbezirken bis 10.000 Einwohnern von 10 Wahlberechtigten und für die Wahl in Wahlbezirken von mehr als 10.000 Einwohnern von 20 Wahlberechtigten des Wahlbezirks persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; dies gilt auch für Wahlvorschläge von Einzelbewerbern, es sei denn, dass sie in der zu wählenden Vertretung einen Sitz aufgrund eines Wahlvorschlages haben, in dem sie als Einzelbewerber benannt waren und der Wahlvorschlag von ihnen selbst unterzeichnet ist (§ 15 Abs. 2 KWahlG),
       
    2. für die Reserveliste von 100 Wahlberechtigten des Wahlgebiets persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (§ 16 Abs. 1 KWahlG),
       
    3. für die Wahl des Landrates von mindestens 280 Wahlberechtigten des Wahlgebiets persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (§ 46d Abs. 1 KWahlG); dies gilt auch für die Wahlvorschläge von Einzelbewerbern.
  1. Die für die Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke (§ 79 KWahlO) werden im Kreiswahlbüro, Kreishaus, Moltkestraße 42, 1. Obergeschoss, Zimmer A 1 - 25 a bereitgehalten.
     
  2. Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger) sind unter den gleichen Voraussetzungen wie deutsche Staatsangehörige wählbar (§ 7 KWahlG).


gez.

Jochen Hagt
- Kreiswahlleiter -
 

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