Fischerprüfung 2024

Öffentliche Bekanntmachung

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Fischerprüfung 2024

Für den Bereich des Oberbergischen Kreises wird ab dem 04. März 2024 bis maximal zum 07. März 2024 die nächste Fischerprüfung durchgeführt.
Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind bis spätestens 05. Februar 2024 an den Landrat, Untere Fischereibehörde, Stahlstr. 5, 51645 Gummersbach zu richten. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die für die Zulassung zur Fischerprüfung zu zahlende Prüfungsgebühr wird gesondert am Prüfungstag erhoben.
Die Prüfung wird in Engelskirchen-Wiehlmünden, Hammerwiese 40, 51766 Engelskirchen im dortigen Dorfgemeinschaftshaus stattfinden. Der konkrete Tag und die Uhrzeit des Prüfungsbeginns für die Antragsteller/Antragstellerinnen wird diesen nach Anmeldeschluss und Prüfung der leistbaren Kapazitäten in Form einer schriftlichen Zulassung zur Fischerprüfung mitgeteilt.

Der Landrat
- Untere Fischereibehörde –
Im Auftrag
gez.
Prinz

 

Veröffentlichungsdatum: 16.01.2024