18.02.2004: Geflügelgrippe in Asien: Erweiterte Meldepflicht im Oberbergischen Kreis

Oberbergischer Kreis. Asien ist weit weg und die Einfuhr von Geflügel aus den Vogelgrippe-Gebieten von der EU verboten. Dennoch ist das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vorsichtig. Seit wenigen Tagen gilt eine erweiterter Meldepflicht für Geflügel. Sie regelt, dass ab sofort das Halten von Enten, Gänsen, Fasanen, Rebhühnern, Wachteln und Tauben unverzüglich beim Veterinäramt des Oberbergischen Kreises in Gummersbach anzuzeigen ist. Für Hühner und Puten besteht diese Regelung bereits. Mitzuteilen sind unter anderem die durchschnittliche Anzahl der gehaltenen Tiere sowie ihr Standort.

„Diese Informationen können im Falle eines Einschleppens der Geflügelgrippe für ein erfolgreiches Bekämpfen entscheidend sein. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Tierseuche den Sprung von Asien in den Oberbergischen Kreis schaffen könnte, liegen nicht vor. Dennoch, wenn es passieren sollte, müssen wir bereits wissen, wo Geflügel gehalten wird. Nur dann lassen sich die notwendigen Maßnahmen zeitnah durchführen“, betont Kreisdirektor Norbert Wolter.

Da von jedem Tier eine potentielle Gefahr ausgeht, erfasst die Verordnung nicht nur Betriebe, sondern auch Privathalter. Gemeldet werden müssen also auch das private Huhn oder die Tiere der Rassegeflügelzüchter.

Wenn in einem Bestand mit Hühnern, Enten oder Gänsen innerhalb von 24 Stunden vermehrt Todesfälle auftreten, ist das Veterinäramt ebenfalls zu informieren. Für Halter von weniger als 100 Tieren liegt die Grenze bei 3 Tieren. Wer mehr als 100 Tiere hat, muss sich bei mehr als 2 Prozent Todesfälle an das Kreisveterinäramt. Gleiches gilt für eine erheblich verringerte Legeleistung oder Gewichtszunahme.

Die Geflügelhalter im Oberbergischen Kreis müssen ihre Bestände beim Kreisveterinäramt melden. Dies ist telefonisch montags bis donnerstags von 8.00 bis 15.30 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr unter den Telefonnummern 02261/88-3905 und 88-3903 möglich.

Im Internet ist ein Meldebogen (PDF-Vordruck) unter www.obk.de „Vordrucke“ zu finden.


Letzte Änderung: 18. Februar 2004