15.10.2013: Wenn man Entscheidungen für andere treffen muss - Kreis berät über Vorsorgevollmacht

Die Betreuungsstelle des Oberbergischen Kreises informiert kostenlos über Möglichkeiten, durch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung vorzusorgen - denn: Ehepartner oder Kinder können nicht automatisch für Sie im Alter oder bei schwerer Krankheit entscheiden

Logo BetreuungsstelleOberbergischer Kreis. Wenn ich mich selbst nicht mehr kümmern kann - etwa nach einem Unfall oder wegen Krankheit - wer regelt dann meine Angelegenheiten? Es ist niemand "automatisch" berechtigt, Angehörige rechtlich zu vertreten, selbst Partner, Eltern und volljährige Kinder nicht. Damit Sie sicher sind, dass Ihre Angelegenheiten im Ernstfall so geregelt werden, wie Sie es sich wünschen, sollten Sie in gesunden Tagen Vorsorge treffen.

Die Betreuungsstelle des Oberbergischen Kreises lädt zu einem kostenlosen Informationsabend in Engelskirchen ein. Sandra Brabandt, Rechtsanwältin und Berufsbetreuerin, informiert Sie zu Ihren Möglichkeiten, durch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung bereits jetzt vorzusorgen. Termin: Donnerstag, 28. November 2013 um 18:30 Uhr im Ratssaal, Engels-Platz 4 in Engelskirchen.



Letzte Änderung: 15. Oktober 2013