21.12.2016: Stallpflicht für Geflügel im Oberbergischen Kreis

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ordnet die Aufstallpflicht für Geflügelhaltung als weitere Schutzmaßnahme gegen die Geflügelpest an

Oberbergischer Kreis. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises ordnet für das gesamte Kreisgebiet eine Aufstallpflicht für Geflügel an. Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einer Putenhaltung im Kreis Soest und aufgrund der anhaltenden Dynamik der Seuchenentwicklung in der Wildpopulation die Kreise und kreisfreien Städte gebeten, eine generelle Aufstallpflicht anzuordnen.

Die Stallpflicht für Geflügel im Oberbergischen Kreis betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse. "Das Geflügel muss in geschlossenen Ställen gehalten werden. Ist kein geeignetes Stallgebäude vorhanden, reicht auch eine Voliere, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss", erklärt Dr. Stefan Kohler, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises.

Sicherheitsmaßnahmen für Stallungen

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass die bereits im November angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt weiter eingehalten werden müssen: Ställe und sonstige Standorte des Geflügels sind gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern und dürfen von betriebsfremden Personen nur mit Schutzkleidung betreten werden. Die Kleidung muss nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert oder unschädlich beseitigt werden. "Jeder Geflügelhalter muss eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorhalten", sagt Dr. Stefan Kohler.

Geflügelhaltung beim Veterinäramt melden 

Im Oberbergischen Kreis sind über 79.000 Stück Geflügel in fast 1.800 Geflügelhaltungen von der Stallpflicht betroffen. Geflügelhalter, die Ihre Tiere bisher noch nicht gemeldet haben, sollten das umgehend beim Veterinäramt des Oberbergischen Kreises unter Telefon 02261 88-3905 nachholen.

Das Veterinäramt kann in begründeten Fällen Ausnahmen von der Stallpflicht genehmigen. Die Zustimmung wird allerdings nur für seltene, artgeschützte oder vom Aussterben bedrohte Vogelarten erteilt, wenn die Art und Anzahl der gehaltenen Vögel eine tiergerechte Aufstallung nicht in einer angemessen kurzen Zeitspanne ermöglicht. Die betroffenen Vögel müssen regelmäßig untersucht werden.

Geflügelpest mit dem Subtyp H5N8

Seit dem 8. November 2016 wurden über 520 Fälle von Geflügelpest mit dem Subtyp H5N8 in Wildvögeln in fast allen Bundesländern gemeldet, in Nordrhein-Westfalen wurde das Virus in acht Wildvögeln nachgewiesen. Auch 26 Hausgeflügelbestände sind bundesweit betroffen. Am 17. Dezember 2016 wurde in einer großen Putenhaltung im Kreis Soest das Virus nachgewiesen.

Das Risiko des Eintrags von Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen über Wildvögel wird als hoch eingeschätzt. Durch die Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen kann das Risiko einer Virusübertragung erheblich verringert werden. Die wirkungsvollste Maßnahme ist dabei die Verhinderung des Kontaktes von Wildvögeln zu Geflügel durch eine entsprechende Aufstallung.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises verhängt über das gesamte Kreisgebiet eine Aufstallpflicht für Geflügel. (Foto: OBK)
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises verhängt über das gesamte Kreisgebiet eine Aufstallpflicht für Geflügel. (Foto: OBK)


Letzte Änderung: 21. Dezember 2016