05.02.2021: Kreis weist auf Fördertöpfe für notleidende Sportvereine hin

Weitere Förderhilfen für die "Soforthilfe Sport" beim Landessportbund zu beantragen

Oberbergischer Kreis. Der Fördertopf ist zu über zwei Drittel geleert: Beim Sonderprogramm „Soforthilfe Sport“ für die 18.000 Sportvereine in Nordrhein-Westfalen wurden seit dem Start Mitte April 2020 mittlerweile 1.036 eingereichte Anträge von 718 Vereinen bewilligt. Von der zur Verfügung gestellten Startsumme in Höhe von zehn Millionen Euro sind insgesamt rund 7,08 Millionen Euro verteilt.

Wir erhofft, hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags jetzt weitere 5 Millionen Euro für die Soforthilfe Sport bereitgestellt. Die Fortsetzung dieser unbürokratischen Hilfe für Sportvereine, -bünde und -verbände, die Corona-bedingt in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten drohen, ist damit auch über den 15. März 2021 (aktuelle Antragsfrist) hinaus gesichert.

"In der Corona-Pandemie sind viele Einnahmequellen für Sportvereine versiegt. Mit der 'Soforthilfe Sport' erhalten Sportvereine, die in ihrer Existenz bedroht sind, wirksame Hilfe. Ich empfehle dieses Hilfsprogramm zu nutzen, um den Fortbestand des Breitensports im Oberbergischen Kreis zu unterstützen", sagt Landrat Jochen Hagt.

Sport ist für Oberberg ein zentrales Thema. So engagiert sich die Kreisverwaltung mit ihrer Koordinierungsstelle für Gesellschaftliche Entwicklung gerade im Hinblick auf die wichtige Arbeit der ehrenamtlich Aktiven in den Vereinen und kooperiert mit dem Kreissportbund, der zum Förderprogramm berät.  "Wir danken Parlament und Landesregierung für diese verlässliche Unterstützung, die angesichts des andauernden Lockdowns eine unerlässliche Hilfe zum Erhalt der Sportvereinslandschaft darstellt", sagt Anja Lepperhoff, Geschäftsführerin des Kreissportbund Oberberg e.V..
Informationen rund um die Soforthilfe Sport finden Sie auf der Serviceseite des Landessportbundes

Über den 15. März 2021 hinaus läuft diese vierte Antragswelle für notleidende Sportvereine sowie Bünde oder Fachverbände, die im Antrag einen durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass nachweisen müssen. Wichtig: Vereine, die zuvor bereits eine Soforthilfe erhalten haben, können sich erneut um einen Zuschuss bewerben. Anträge können online auf dem nachfolgend verlinkten Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen gestellt werden – schriftliche Anträge sind nicht möglich.



Letzte Änderung: 05. Februar 2021