Kinderrechte - Wir sind unschlagbar

Was sind die Kinderrechte?

Vor über dreißig Jahren haben sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen auf über 50 Artikel geeinigt, die das Leben aller Kinder dieser Welt schützen und positiv beeinflussen sollen. Auch wenn Kinder unter die geltenden Menschenrechte fallen, sind sie besonders schützenswert. Das liegt daran, dass sie ihre natürlichen Rechte zum Teil gar nicht alleine durchsetzen können. 

Die Bundesrepublik Deutschland war im Januar 1990 eines der ersten Länder, die die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben. Leider sind die Kinderrechte auch heute noch nicht allen in Deutschland lebenden Menschen bekannt!

Warum veröffentlichen wir gerade jetzt die Kinderrechte?

Es ist uns wichtig, dass alle Oberberger und Oberbergerinnen erfahren: Der Schutz unser jungen Mitbürger ist unser aller Aufgabe. Nicht nur die der Eltern, Erziehenden oder Lehrkräfte. Wir alle haben ein Interesse an einem gesunden und glücklichen Aufwachsen unserer Kinder und Jugendlichen. Aber dafür müssen wir auch wissen, welche besonderen Rechte Kinder haben.

In den kommenden Monaten erläutern wir die zehn wichtigsten Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention.

Gerne können sich Interessierte auch selber in die Themen einlesen. Hier finden Sie Links und Texte zu den Themen. Des Weiteren veröffentlichen wir passende Veranstaltungstipps für Kinder, Eltern oder Interessierte.

Das Recht auf Äußerung der eigenen Meinung

Artikel 12 und 13 der UN-Kinderrechtskonvention

Kinder haben das Recht, zu allen Themen, die sie betreffen, ihre eigene Meinung zu äußern. Es ist Aufgabe der Erwachsenen die Meinung der Kinder zu berücksichtigen. Insbesondere, wenn ein Kind an einem Gerichtsverfahren mitwirkt, hat es das Recht, dass seine Meinung angehört und berücksichtigt wird. Kinder haben also ein Recht sich zu beteiligen.

Ebenso dürfen Kinder zum Beispiel gemeinsam mit Erwachsenen überlegen, wie ein neuer Spielplatz geplant werden sollte. Auch in Kindergärten und Schulen haben Kinder und Jugendliche ein Mitsprachenrecht, wenn es zum Beispiel um die Ausgestaltung von Räumen geht. In vielen Kitas hier im Oberbergischen Kreis gibt es beispielsweise Kinderparlamente, an Schulen die Schülervertretungen, aber in einigen Kommunen auch Kinder- und Jugendparlamente bzw. Jugendräte.

Zudem hat jedes Kind das Recht, sich über Themen zu informieren, für die es sich interessiert. Jedes Kind und jede/r Jugendliche darf sich eine eigene Meinung dazu bilden und diese auch frei sagen. Jeder darf anderen mitteilen, was es denkt und fühlt, zum Beispiel durch Sprechen, Schreiben, Singen, Zeichnen oder auf andere Art. Durch seine Meinungsäußerung darf jedoch kein anderer Mensch gekränkt oder verletzt werden. Kinder dürfen und sollen sich also über Nachrichten im Fernsehen, Radio, Internet aber auch mittels anderer Kanäle zu Themen informieren, die sie betreffen.

Aktionstage Sucht hat immer eine Geschichte

Suchtvorbeugung in der Familie – Auch mal Nein sagen dürfen zu noch einem Spielzeug, noch einem Schokoriegel und noch einer Fernsehserie

Im Rahmen der Aktionstage „Sucht hat immer eine Geschichte“ werden von den Frühen Hilfen des Oberbergischen Kreises drei Elternabende veranstaltet, um Eltern Tipps und Ratschläge zur Suchtvorbeugung in der Familie zu geben.

Das Thema Sucht kann bereits ab der Kindheit eine große Rolle einnehmen, wenn auch unbewusst und ungewollt. Kinder wachsen heute in einer Gesellschaft auf, in der eine schnelle Wunscherfüllung und permanenter Genuss als Lebensmaxime verkündet wird und die von einer starken Konsumhaltung geprägt ist. Liebevolle Eltern wollen für ihre Kinder nur das Beste und wollen ihnen möglichst jeden Wunsch erfüllen, um sie glücklich zu machen. Das kann leicht dazu führen, dass Kinder sich an die ständige und sofortige Wunscherfüllung gewöhnen und ein großes Verlangen danach entsteht. Kinder werden dadurch schnell verwöhnt. Egal ob es ums Essen, Spielen, Fernsehen oder Kleidung geht, überall werden die Folgen dieser Verwöhnung spürbar und können auch zu einem Suchtverhalten im Erwachsenenalter führen. Eltern dürfen und sollen ihre Kinder auch mal verwöhnen, es braucht für ein „gesundes“ Verwöhnen aber auch gewisse Regeln und Grenzen. Die Elternabende, unter der Leitung des renommierten Familientherapeuten Achim Schad dienen dazu, Eltern, Großeltern und Interessierten Möglichkeiten aufzuzeigen, diesen Gefahren durch ein suchtvorbeugendes Erziehungsverhalten entgegenzusteuern.

Achim Schad hat bereits zahlreiche Familien erfolgreich begleitet und unterstützt. Als Referent wird er sein Fachwissen und seine Erfahrungen einbringen, um wertvolle Erkenntnisse alltagsnah und lebhaft zu vermitteln. Die Elternabende bieten die Möglichkeit, sich auszutauschen und offene Fragen zu klären.

 

Die Elternabende finden jeweils freitags statt:

15.03.2024, 19:00 Uhr: Wipperfürth, Sitzungssaal im Rathaus

Marktplatz 1, 51688 Wipperfürth                 

Anmeldung unter lisa.krugmann@wipperfuerth.de

 

12.04.2024, 19:00 Uhr: Nümbrecht, Homburgisches Gymnasium Nümbrecht

Mateh-Yehuda-Straße 5,  51588 Nümbrecht 

 Anmeldung unter fruehehilfen@obk.de

 

26.04.2024, 19:00 Uhr: Gummersbach, EFG Windhagen

Burgstraße 9, 51647 Gummersbach (Windhagen)

Anmeldung unter thomas.schulte@stadt-gummersbach.de

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich.

 

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Weitere Informationen rund ums Thema finden Sie hier:

 

Beratungsstellen

Suchen Sie Beratung zum Thema Erziehung, dann stöbern Sie gerne in den Angeboten Ihrer Beratungsstellen im Oberbergischen Kreis:

 



Letzte Änderung: 25. März 2024