Amerikanische Faulbrut bei Bienen

Amtlicher Nachweis von amerikanischer Faulbrut in einem Bienenbestand


In Hückeswagen ist die "Amerikanische Faulbrut" bei Bienen ausgebrochen. Das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises hat einen Sperrbezirk eingerichtet. Eine Allgemeinverfügung tritt am 18.06.2026 in Kraft. Für Menschen ist die Bienenkrankheit ungefährlich.Biene (Foto: Iupac auf Pixabay)

Der Oberbergische Kreis hat einen Sperrbezirk eingerichtet, da die "Amerikanische Faulbrut" in einem Bienenstand nachgewiesen worden ist. Um den befallenen Bienenstand wurde ein Sperrbezirk im Radius von rund einem Kilometer festgelegt. Der Sperrbezirk betrifft Teile der Stadt Hückeswagen und Teile der Stadt Radevormwald.

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Bei der Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit ("Paenibacillus larvae"), die die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Der Erreger wird in Form von infektiösen Sporen durch Flug-Bienen auf die im Bienenstock vorhandene Brut übertragen. Die Brut stirbt größtenteils ab, so dass die Zahl der Bienen in dem betroffenen Volk immer geringer wird und schlussendlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überwintern. Das Bienenvolk überaltert und stirbt schließlich ab. Ausgewachsene Bienen erkranken nicht an der Faulbrut. Zur Bekämpfung der Faulbrut müssen befallene Völker saniert oder schlimmstenfalls getötet werden.

Für Menschen ist die Bienenkrankheit ungefährlich. Der Honig kann ohne jede Einschränkung weiterhin verzehrt werden.

Halter von Bienen im Sperrbezirk müssen nunmehr verschiedene Regelungen beachten:

Jeder Imker, der Bienen im Sperrbezirk hält, ist verpflichtet, den aktuellen Bestand und die genauen Standorte umgehend dem Veterinäramt des Oberbergischen Kreises zu melden.

Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Zudem dürfen keine Bienen in den Sperrbezirk eingebracht werden.

Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Geräte dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. A

Alle Bienenstände im Sperrbezirk werden zeitnah durch das Veterinäramt begutachtet.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt an folgende Telefonnummer: 02261-88-3907

 

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Letzte Änderung: 17. Juni 2026