Aktuelle Meldung zur Afrikanischen Schweinepest

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises mahnt nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Kreis Olpe zu erhöhter Vorsicht.

Am 14.06.2025 wurde der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Kreis Olpe bestätigt. In der Gemeinde Kirchhundem wurde ein Wildschwein positiv auf das Virus getestet. Weitere bestätigte Fälle bei Wildschweinen kamen seitdem hinzu.

Die ASP ist eine bei Schweinen fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung. Das Virus ist für Schweine sehr ansteckend und kann auch indirekt - z. B. über Fahrzeuge, Kleidung oder Lebensmittel - weiterverbreitet werden. Die Krankheit befällt ausschließlich Haus-und Wildschweine und ist für Menschen ungefährlich.

 

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Tote Wildschweine melden!

 

Wer ein totes Wildschwein findet, ist gebeten, sich an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises

Telefon: 02261 88-3903

oder die Bereitschaftszentrale des Landesamts für Verbraucherschutz und Ernährung

Telefon: 0201 714488

zu wenden. 

Die Sicherung und Untersuchung des Tiers wird dann eingeleitet. 

 

 

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Schweinehaltung im Oberbergischen Kreis


Jede Form von Schweinehaltung (auch Hobbyhaltungen) müssen beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldet werden. Dies gilt für alle Rassen, auch für Minipig und Hängebauchschweine.

Folgende Biosicherheitsmaßnahmen sind zum Schutz der eigenen Tiere einzuhalten

  • Umzäunung der Stallanlagen und Lagerbereich für Futter und Einstreu
  • Zutritt nur über Hygieneschleusen
  • Personen- und Fahrzeugverkehr auf den Betrieb begrenzen
  • Kontakt zwischen Hausschweinen und Wildschweinen muss verhindert werden!

 

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Entsorgung von Speiseresten

Wildschweinfamilie am Wasser (Foto: obk)
Achten Sie darauf, Reste von Fleisch oder Wurst nur in verschlossene Müllbehälter zu entsorgen. Sowohl zu Hause als auch unterwegs beim Wandern oder Spazierengehen.

Wenn infizierte Fleischreste von Wildschweinen gefressen werden, könnte die Seuche weiter verbreitet werden.

 

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Für Jägerinnen und Jäger: Proben entnehmen


Die Jagdausübungsberechtigten müssen alle verendeten und erlegten Wildschweine beproben. Probenutensilien stellt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zur Verfügung. Die Kosten für die Untersuchung übernimmt das Land NRW.

 

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Weiterführende Links



Letzte Änderung: 17. Juni 2025