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17.06.2025: Afrikanische Schweinepest im Kreis Olpe: Erhöhte Achtsamkeit auch im Oberbergischen Kreis
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises mahnt nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Kreis Olpe zu erhöhter Vorsicht
Oberbergischer Kreis. Am 14.06.2025 wurde der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Kreis Olpe bestätigt. In der Gemeinde Kirchhundem wurde ein Wildschwein positiv auf das Virus getestet. Weitere bestätigte Fälle bei Wildschweinen kamen seitdem hinzu.
Die ASP ist eine bei Schweinen fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung. Das Virus ist für Schweine sehr ansteckend und kann auch indirekt - z. B. über Fahrzeuge, Kleidung oder Lebensmittel - weiterverbreitet werden. Die Krankheit befällt ausschließlich Haus-und Wildschweine und ist für Menschen ungefährlich.
In den Kreisen Olpe, Siegen-Wittgenstein und dem Hochsauerlandkreis wurde um den Fundort herum eine Restriktionszone erlassen. In dieser herrscht Jagdverbot, um eventuell infizierte Tiere nicht aufzuschrecken. Gleichzeitig wird die Suche nach toten Tieren in dem Gebiet intensiviert. Die aktuelle Restriktionszone reicht nicht bis in den Oberbergischen Kreis hinein.
Die ASP-Ausbrüche im benachbarten Kreis Olpe beobachtet die oberbergische Kreisverwaltung mit erhöhter Wachsamkeit. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises rät zu Vorsicht und bittet um Mithilfe. Wer ein totes Wildschwein findet, wird gebeten, dies unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises zu melden. Die Kadaver werden geborgen und untersucht.
Ulrike Daniels, Stellvertretende Leitung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts, appelliert an die Jagdausübungsberechtigten, alle verendeten und krankerlegten Wildschweine zu beproben. Das gilt für augenscheinlich gesunde und kranke Tiere. Probenutensilien werden vom Veterinäramt zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Untersuchung werden vom Land NRW getragen. Erste Proben wurden bereits entnommen. „Durch die ausgeweitete Beprobung wird die zügige Untersuchung auf das ASP-Virus ermöglicht und im positiven Fall (Nachweis) können sofort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden,“ erklärt Ulrike Daniels weiter.
Schweinehaltungen (auch Minipigs und Hängebauchschweine) müssen dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse grundsätzlich gemeldet werden (siehe www.obk.de/schweine). Ist dies bisher nicht geschehen, sollte die Meldung auch bei Hobbyhaltungen schnellstens nachgeholt werden.
Biosicherheitsmaßnahmen sind zum Schutz der eigenen Tiere dringend einzuhalten. Hierzu zählen eine Umzäunung der Stallanlagen inklusive der Bereiche, in denen Futter und Einstreu gelagert wird. Der Zutritt in die Stallungen soll nur über Hygieneschleusen erfolgen, in denen betriebseigene Schutzkleidung und -stiefel angezogen werden und das Waschen und Desinfizieren der Hände möglich sind. Weiterhin ist Personen- und Fahrzeugverkehr auf dem Betrieb zu begrenzen. Der Kontakt zwischen Hausschweinen und Wildschweinen muss sicher verhindert werden.
Aufgrund der bevorstehenden Reisezeit bittet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt um Beachtung: Bitte werfen Sie Speisereste, z.B. an Autobahnen oder Landstraßen, nur in verschlossene Müllbehälter – zu Hause und unterwegs. Infizierte Fleischreste oder Wurst sind zwar für den Menschen ungefährlich, werden aber möglicherweise von Wildschweinen gefressen und können die Ausbreitung der Seuche bedeuten.
Der Oberbergische Kreis wird unter www.obk.de/schweinepest weitere Informationen zum Thema bereitstellen.

Letzte Änderung: 17. Juni 2025