Jägerprüfung

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Jägerprüfung  2 0 0 5

Die Jägerprüfung 2005 bei der unteren Jagdbehörde des Oberbergischen Kreises findet an folgenden Tagen statt:
 
A.      Schriftliche Prüfung 
         am Montag, den 25. April 2005, 15:00 Uhr

B.      Schießprüfung 
         am Dienstag, den 26. April 2005 ab 9:00 Uhr

C.      Mündliche Prüfung 
         am Mittwoch, den 27. April 2005 ab 8:00 Uhr

Prüfungsort ist jeweils auf dem Schießstand der Kreisjägerschaft Oberberg e.V. in Gummersbach–Talbecke.

Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung an den Landrat, Untere Jagdbehörde, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach, zu richten. 

Dem Antrag sind beizufügen :
  1. Ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf
  2. Ein Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr in Höhe von 180,00 € zuzüglich einer Zulassungsgebühr in Höhe von 25,00 €. 

Anträge auf Zulassung, die nach dem Ablauf des vorgenannten Termins eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Eine mögliche Nachprüfung findet frühestens drei Monate nach Abschluss der o.a. Jägerprüfung statt.
 
Der Landrat
-Untere Jagdbehörde-
Telefon 02261 / 88-3206
Fax      02261 / 88-3210

Veröffentlichungsdatum: