Landschaftsplan Nr. 4 "Nümbrecht-Waldbröl"

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Landschaftsplan Nr. 4 „Nümbrecht/Waldbröl“
3. förmliche Änderung im Rahmen der Umsetzung von Natura 2000/Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU


Der Kreistag des Oberbergischen Kreistags hat in seiner Sitzung am 10.03.2005 für das Änderungsverfahren des Landschaftsplans Nr. 4 „Nümbrecht/Waldbröl“ die erneute Offenlegung nach § 27c und 29 Landschaftsgesetz (LG) NW beschlossen.

Die erneute Offenlegung gem. § 27 c (2) Landschaftsgesetz (LG) NW ist erforderlich, da die Bezirksregierung Köln in der Satzungsgenehmigung vom 22.07.2004, geändert am 23.12.2004, bestimmte Auflagen festgesetzt hat. Zur Erfüllung dieser Auflagen sind Ergänzungen und Änderungen des Landschaftsplantextes vorzunehmen.

Die Änderungen betreffen ausschließlich die textlichen Darstellungen, Festsetzungen und Erläuterungen. Es handelt sich zum größten Teil um die Bereinigung von Fehlern, die bei der Textverarbeitung entstanden sind. Darüber hinaus werden an einzelnen Textpassagen geringfügige Ergänzungen und Änderungen vorgenommen, die der Klarstellung und Präzisierung dienen.

Der Entwurf des Landschaftsplanes Nr. 4 „Nümbrecht/Waldbröl“ wird in der Zeit

von Montag, 30.05.2005
bis einschließlich Freitag, 15.07.2005

im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises, Moltkestraße 34, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.O4, Amt für Umwelt und Landschaftsentwicklung, in 51643 Gummersbach, während der üblichen Öffnungszeiten gemäß § 27 ff Landschaftsgesetz NW zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Neben dem förmlichen Verfahren der Offenlegung in Gummersbach wird zum Zwecke einer allgemeinen Information der Entwurf zum Landschaftsplan Nr. 4 „Nümbrecht/Waldbröl“ im Rathaus der Stadt Waldbröl in 51545 Waldbröl, Nümbrechter Straße 18-21 und im Rathaus der Gemeinde Nümbrecht in 51588 Nümbrecht, Hauptstraße 16, in der Zeit

von Montag, 30.05.2005
bis einschließlich Freitag, 15.07.2005

während der dort üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht dargelegt.

Innerhalb des Auslegungszeitraumes können Anregungen und/oder Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftliche Anregungen und/oder Bedenken sind an den Landrat des Oberbergischen Kreises – Amt für Umwelt und Landschaftsentwicklung – Moltkestraße 34, 51643 Gummersbach, zu richten.

Anregungen und Bedenken können nur zu den gegenüber der ersten Offenlegung geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden.

Über die Berücksichtigung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken entscheidet der Kreistag des Oberbergischen Kreises.

Gummersbach, den 27.05.2005

Oberbergischer Kreis

Hagen Jobi
Landrat


Öffentliche Bekanntmachung

Die Bekanntmachung zur erneuten Offenlegung der Änderung des Landschaftsplan Nr. 4 "Nümbrecht/Waldbröl" vom 27.05.2005 wird hiermit geändert.

Änderungsgegenstand ist die um zwei Wochen bis einschließlich 15.07.2005 verlängerte Frist zur erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Landschaftsplanänderung.

Gummersbach, den 03.06.2005

Oberbergischer Kreis

Hagen Jobi
Landrat

Veröffentlichungsdatum: