Aufforderung an die Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1987 zur persönlichen Meldung

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Gemeinsame öffentliche Bekanntmachung der Städte und Gemeinden Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Radevormwald, Reichshof, Waldbröl, Wiehl und Wipperfürth

Aufforderung an die Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1987 zur persönlichen Meldung

Nach  § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen). Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt  werden (§ 15 Abs. 6 WPflG).

Alle Personen des Geburtsjahrgangs 1987, die wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach § 15 Abs 1 WpflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich bei  den Erfassungsbehörden (bei den Rathäusern der o.a. Städte und Gemeinden) zur Erfassung zu melden.

Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne feste Wohnung, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen.

Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepaß mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienenden Unterlagen mitzubringen.

Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber nicht nach § 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zur Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes verpflichtet sind, wird der durch die Erfassung entstehende Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrtkosten am Ort der  Erfassung.

Ich weise darauf hin, daß nach § 45 WPflG ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des § 15 Abs. 1 WPflG über die Erteilung von Auskünften oder die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit  einer Geldbuße geahndet werden.

Gummersbach, März 2006

Erfassungsbehörden
des Oberbergischen Kreises


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