Beschluss der Bodenrichtwerte 1.1.2007

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Wappen Gutachterausschuss des OBK

    
    Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
                     im Oberbergischen Kreis




BESCHLUSS DER BODENRICHTWERTE 1.1.2007

Für das  Gebiet der  Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises  sind gemäߧ 196  (1) Baugesetzbuch und § 11  (1) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Sitzungen  vom 13.02.07 und 14.02.07 Bodenrichtwerte neu  festgelegt worden.

Die Bodenrichtwerte können gemäß § 196 (3) Baugesetzbuch i. V. m. § 11 (5) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte  im Internet unter der Adresse http//:www.boris.nrw.de/ oder http//:rio.obk.de/ eingesehen werden.

Darüber hinaus werden auch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt.

Die Geschäftsstelle befindet sich  im  Vermessungs-  und Katasteramt des Oberbergischen Kreises, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach, Kreishaus, Zimmer 24 im 2. Untergeschoss.


Gummersbach, den 6. März 2007
gez. Gülicher
Vorsitzender

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