3. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 3 „Bergneustadt/Eckenhagen“

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Die Abbildung zeigt das Wappen des Oberbergischen Kreises.

3. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 3 „Bergneustadt/Eckenhagen“
Offenlegung gem. § 27c ff Landschaftsgesetz NW

Der Kreistag des Oberbergischen Kreises hat in seiner Sitzung am 13.12.2007 die Offenlegung für die 3 Änderung des Landschaftsplanes Nr. 3 „Bergneustadt/Eckenhagen“ gemäß § 27 c Landschaftsgesetz NW in der derzeit rechtskräftigen Fassung beschlossen. Dies bedeutet, dass der Entwurf in Text und Karte für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen ist.

Gleichzeitig mit diesem Beschluss des Kreistages ist auf die Bestimmungen des § 42e (3) (Veränderungssperre) des Landschaftsgesetzes NRW in der derzeit rechtskräftigen Fassung hinzuweisen, wonach vom Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Offenlegung an in den geplanten Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen dieses Landschaftsplanes für längstens drei Jahre alle Änderungen verboten sind. Von dieser Veränderungssperre unberührt bleiben die zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung ausgeübten rechtmäßigen Bewirtschaftungsformen.

Der Geltungsbereich des o. g. Landschaftsplans umfasst das komplette Gebiet der Stadt Bergneustadt sowie überwiegende Bereiche der Gemeinde Reichshof nördlich der Autobahn A 4.

Mit dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan (© Landesvermessungsamt NRW Nr. 1317/2002) ist das Plangebiet dargestellt:

Abbildung des Übersichtsplans (© Landesvermessungsamt NRW Nr. 1317/2002) - Abgrenzung Landschaftsplan Nr. 3 "Bergneustadt/Eckenhagen"

 Die Landschaftsplan-Änderung hat

  • die endgültige Unterschutzstellung des einstweilige sichergestellten Naturschutzgebietes (NSG) „Eckenhagen/Puhlbruch“ als NSG „Puhlbruch/Silberkuhle“,
     
  • die Ausweisung des NSG 2.1-2 „Wacholdergebiet bei Branscheid“ als FFH-NSG sowie dessen Anpassung an die aktuellen Flurstücksverhältnisse und
     
  • die Änderung und Anpassung bisheriger Naturdenkmalfestsetzungen

zum Inhalt.

Der Entwurf der Landschaftsplanes Nr. 3 „Bergneustadt/Eckenhagen“ wird in der Zeit

von Montag, 04.02.2008 bis einschließlich Freitag, 07.03.2008
im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises,
Amt für Kreis- und Regionalentwicklung, Moltkestr. 34, 51643 Gummersbach,
2. Obergeschoss, Zimmer 2.O9
oder 3. Obergeschoss, Zimmer 3.O1,
während der üblichen Öffnungszeiten

gemäß § 27 ff Landschaftsgesetz NW zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Text PDF-Logo (3.641.774 Bytes), FestsetzungskartePDF-Logo (5.192.720 Bytes) und Anlagenkarte PDF-Logo (5.187.409 Bytes) der 3. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 3 „Bergneustadt/Eckenhagen“ sind auch im Internet zu finden.

Innerhalb des Auslegungszeitraumes können Anregungen und/oder Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftliche Anregungen und/oder Bedenken sind an den Landrat des Oberbergischen Kreises – Amt Kreis- und Regionalentwicklung – Moltkestr. 34, 51643 Gummersbach, richten.

Über die Berücksichtigung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken entscheidet der Kreistag des Oberbergischen Kreises.


Gummersbach, den 07.01.2008 Hagen Jobi
Landrat

 

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