Wahl der Jugendschöffen

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Die Abbildung zeigt das Wappen des Oberbergischen Kreises.

Wahl der Jugendschöffen

Der Jugendhilfeausschuss des Oberbergischen Kreises hat in seiner Sitzung am 26.05.2008 einstimmig Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen für die Jugendstrafkammern bei den Landgerichten Bonn und Köln sowie für die Jugendschöffengerichte bei den Amtsgerichten Gummersbach, Waldbröl und Wipperfürth für die Wahlperiode 2009 – 2013 beschlossen.

Die beschlossenen Vorschlagslisten liegen in der Zeit von Mittwoch, dem 09.07.2008 bis Mittwoch, dem 16.07.2008, arbeitstäglich zwischen 08.00 – 12.00 sowie 13.00 – 16.00 Uhr auf Zimmer 2 im Obergeschoss des Jugendamtes des Oberbergischen Kreises, Am Wiedenhof 5, 51643 Gummersbach, zu jedermanns Einsicht auf.

Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, beim Landrat des Oberbergischen Kreises, Jugendamt, Am Wiedenhof 5, 51643 Gummersbach, Zimmer 2, schriftlich oder zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagslisten Personen aufgenommen sind, die nicht aufgenommen werden durften oder nicht aufgenommen werden sollten (§ 32, §§ 33, 34 Gerichtsverfassungsgesetz).

51643 Gummersbach, den 30.06.2008

Der Landrat

gez.

Hagen Jobi


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