Mitnutzung eines Wanderwegen für Reiter

option1

Wappen des Oberbergischen Kreises

Mitnutzung eines Wanderweges für Reiter im Waldgebiet der Stadt Hückeswagen zwischen Vosshagen und dem Übergang der Dörpevorsperre

 

Die Untere Landschaftsbehörde des Oberbergischen Kreises gibt die Mitnutzung eines Wanderweges für Reiter gemäß § 50 Abs. 2 Satz 4 des Landschaftsgesetzes (LG) i.V.m. § 20 a Verordnung zur Durchführung des LG bekannt.

Der Ortswanderweg liegt im Waldgebiet der Stadt Hückeswagen zwischen Vosshagen und dem Übergang der Dörpevorsperre auf den Grundstücken: Gemarkung Neuhückeswagen, Flur 2, Flurstücke 33, 114, 115.

Der Ortswanderweg wird entsprechend der Anlage 4 Abschnitt 5 der Verordnung zur Durchführung des LG gekennzeichnet.

Gummersbach, den 10.11.2008


gez.

Hagen Jobi
- Landrat -

 

Veröffentlichungsdatum: