4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Bekanntmachung

Die Abbildung zeigt das Wappen des Oberbergischen Kreises.

4. Satzung vom 11.12.2008 zur Änderung der Hauptsatzung für den Oberbergischen Kreis vom 01.12.2004

Aufgrund des § 5 Abs. 3 der Kreisordnung für das Land NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 646, SGV. NW. 2021), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514), in Kraft getreten am 16. Juli 2008 hat der Kreistag des Oberbergischen Kreises in seiner Sitzung am 11.12.2008 folgende 4. Satzung vom 11.12.2008 zur Änderung der Hauptsatzung für den Oberbergischen Kreis vom 01.12.2004 beschlossen:

Artikel I

§ 22 Abs. 1 und Abs. 5 erhalten folgende Fassung:

(1) Öffentliche Bekanntmachungen des Kreises, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden mit dem vollständigen Text in folgenden Tageszeitungen vollzogen:

Oberbergischer Anzeiger
Oberbergische Volkszeitung und Bergische Landeszeitung
- Ausgabe Bergische Rundschau -

Remscheider Generalanzeiger
- Ausgabe Hückeswagen und Ausgabe Radevormwald -

Bergische Morgenpost
- Ausgabe Hückeswagen und Ausgabe Radevormwald -
 

Zu Informationszwecken der Bevölkerung können öffentliche Bekanntmachungen unter Aushang des vollständigen Textes an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Kreishauses, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, ausgehangen werden. Außerdem werden sie mit vollständigem Text im Internet des Oberbergischen Kreises veröffentlicht.

(5) Sind Bekanntmachungen in der vorgeschriebenen Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so wird die Öffentlichkeit durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Kreishauses und durch Aushang in den Rathäusern der zum Kreis gehörenden Gemeinden (§ 1 Abs. 3), durch Flugblätter oder durch ein eigens aus diesem Anlass herausgegebenes Amtsblatt unterrichtet.
 

Artikel II

Die 4. Satzung vom 11.12.2008 zur Änderung der Hauptsatzung für den Oberbergischen Kreis vom 01.12.2004 tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
 

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende „4. Satzung vom 11.12.2008 zur Änderung der Hauptsatzung für den Oberbergischen Kreis vom 01.12.2004“ wird gem. § 5 der Kreisordnung hiermit öffentlich bekannt gemacht.


Hinweis:

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
     
  2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
     
  3. der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet
     
    oder
     
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.  

 

Gummersbach, den 11.12.2008


gez.
 
Hagen Jobi
- Landrat -
 

Veröffentlichungsdatum: