Änderung Satzung Zweckverband Kreissparkasse Köln
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Änderung der Satzung
des Zweckverbandes für die Kreissparkasse Köln
Die Satzung des Zweckverbandes für die Kreissparkasse Köln wurde geändert.
Gemäß § 20 Abs. 4 i.V.m. § 11 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemenischaftsarbeit NRW ist die Satzungsänderung am 14. September 2009 in der Ausgabe Nr. 37/2009 des Amtsblattes für den Regierungsbezirk Köln bekannt gemacht worden.
Die geänderte Fassung der Satzung trat am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 GkG NRW vom 01.10.1979 in der zurzeit geltenden Fassung wird hiermit auf die Veröffentlichung hingewiesen.
Gummersbach, den 24.09.2009
gez.
Hagen Jobi
-Landrat-