Umweltverträglichkeitsprüfung - Erddeponie Marienheide-Gogarten

Öffentliche Bekanntmachung

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Antrag der Bergische Erddeponiebetriebe GmbH Engelskirchen auf Laufzeitverlängerung der Erddeponie Marienheide-Gogarten;
Vorprüfung des Einzelfalles nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

 

Die Bergische Erddeponiebetriebe GmbH (beb GmbH), Braunswerth 1 - 3, 51766 Engelskirchen, betreibt die Erddeponie Gogarten in Marienheide.

Mit Schreiben vom 06.09.2010 beantragt sie die Verlängerung der Ablagerungsphase bis zum 31.12.2014.

Die Notwendigkeit hierfür wird mit einem Restvolumen begründet, das u.a. aus Umplanungen im Wegebau innerhalb des Deponiebereichs resultiert.

Über die Verlängerung der Laufzeit hinaus sind keine weiteren Änderungen am Deponiebetrieb vorgesehen.

Auf Grund von § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Neufassung vom 24.02.2010 (BGBl. I Nr. 7 S. 94) in der derzeit geltenden Fassung war zu prüfen, ob eine UVP durchzuführen ist.

Abfalldeponien sind in der Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ in Anlage 1 UVPG aufgeführt. Gemäß § 3 e UVPG ist in einer Vorprüfung des Einzelfalles zu klären, ob diese Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Kriterien für diese Vorprüfung sind in Anlage 2 UVPG festgelegt.

Im Hinblick auf die ausschließliche Verlängerung der Ablagerungsphase bei unverändert geltenden Zuordnungswerten und Beibehaltung der bisherigen Betriebsweise sind erhebliche nachteilige Auswirkungen auf ein in § 2 Absatz 1 Satz 2 UVPG genanntes Schutzgut durch die Genehmigung nicht zu erwarten.

Eine UVP-Pflicht besteht daher nicht.

Dieses Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalles ist gemäß § 3 a Satz 2 UVPG hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gummersbach, den 25.10.2010


gez.
Hagen Jobi
-Landrat-

 

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