- Aktuelles
- Aktuelle Medienmeldungen
- Ausschreibungen
- Blutspendetermine
- Hilfe für die Ukraine
- Karriere beim OBK
- Kurz-Links
- Einbürgerung
- Grundstücksuche Rettungswache
- Öffentliche Zustellungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Pressemitteilungen
- Sitzungskalender
- Soziale Medien
- Veranstaltungskalender
- EXTRANET Personalamt (Passwortschutz)
- Anliegen
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Schule & Bildung
- Gesellschaft, Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Kultur & Tourismus
- Mobilität & Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Info
- Impressum
Landschaftsplan Nr. 6 "Wipperfürth"
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Landschaftsplanes Nr. 6 "Wipperfürth"
Öffentliche Auslegung gem. § 27c Landschaftsgesetz NW
Der Kreistag des Oberbergischen Kreises hat in seiner Sitzung am 24.03.2011 die öffentliche Auslegung für den Landschaftsplan Nr. 6 „Wipperfürth“ gemäß § 27c Landschaftsgesetz NW beschlossen. Dies bedeutet, dass der Entwurf des Landschaftsplanes mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen ist.
Der Geltungsbereich des o. g. Landschaftsplans umfasst das Gebiet der Stadt Wipperfürth sowie den nördlichen Teil der Gemeinde Lindlar, der nicht vom rechtskräftigen Landschaftsplan Nr. 2 „Lindlar/Engelskirchen“ erfasst wird und erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechtes.
Mit dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ist das Plangebiet dargestellt:
Der Entwurf des Landschaftsplanes Nr. 6 „Wipperfürth“ kann in der Zeit
von Montag, 20.06.2011 bis einschließlich Freitag, 29.07.2011
im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises,
in 51643 Gummersbach, Moltkestr. 34
-Amt für Planung, Entwicklung und Mobilität-
2. Obergeschoss, Zimmer 2.O.9 oder 3. Obergeschoss, Zimmer 3.O.3
während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung
gemäß § 27c Landschaftsgesetz NW offiziell von interessierten Bürgerinnen und Bürgen eingesehen werden.
Neben dem förmlichen Verfahren der öffentlichen Auslegung in Gummersbach wird zum Zwecke einer allgemeinen Information der Entwurf zum Landschaftsplan Nr. 6 „Wipperfürth“
im Alten Stadthaus der Stadt Wipperfürth in 51688 Wipperfürth, Marktplatz 15 sowie im Rathaus der Gemeinde Lindlar in 51789 Lindlar, Borromäusstr. 1
in der Zeit von Montag, 20.06.2011 bis einschließlich Freitag, 29.07.2011
während der Dienststunden
zu jedermanns Einsicht dargelegt.
Zusätzlich wird in diesem Zeitraum
mittwochs von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
im Alten Stadthaus der Stadt Wipperfürth, Dachgeschoss,
in 51688 Wipperfürth, Marktplatz 15
ein Mitarbeiter des Amtes für Planung, Entwicklung und Mobilität des Oberbergischen Kreises für Fragen, Erläuterungen sowie Annahme von Anregungen und/oder Bedenken zur Verfügung stehen.
Schließlich findet
am Mittwoch, 06.07.2011 um 19:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses in 51688 Wipperfürth, Marktplatz 1
eine Informationsveranstaltung statt für alle Bürgerinnen und Bürger, die von der Aufstellung des Landschaftsplans Nr. 6 „Wipperfürth“ betroffen sind.
Der Text, die Entwicklungs- und Festsetzungskarte (2 Blätter) und die Anlagekarte zum Entwurf des Landschaftsplans Nr. 6 „Wipperfürth“ sind auch im Internet unter http://www.obk.de/cms200/aktuelles/oeffentliche_bekanntmachungen zu finden.
Innerhalb des Auslegungszeitraumes können Anregungen und/oder Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftliche Anregungen und/oder Bedenken sind an den Landrat des Oberbergischen Kreises - Amt für Planung, Entwicklung und Mobilität - Moltkestr. 34, 51643 Gummersbach zu richten.
Über die Berücksichtigung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken entscheidet der Kreistag des Oberbergischen Kreises.
Hinweis:
Bei geplanten Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen sind gemäß § 42e Absatz 3 Landschaftsgesetz NW von der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung an bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes, längstens drei Jahre lang, alle Änderungen verboten (Veränderungssperre). Die im Zeitpunkt der Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform bleibt unberührt.
Gummersbach, den 07.06.2011
gez.
Hagen Jobi
- Landrat -