Offenlegung Entwurf Haushaltssatzung 2012

Öffentliche Bekanntmachung

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Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung
des Oberbergischen Kreises mit ihren Anlagen
für das Haushaltsjahr 2012

 

Gemäß § 54 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Oktober 2011(GV. NRW. S. 539), wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises für das Haushaltsjahr 2012 mit ihren Anlagen während der Dauer des Beratungsverfahrens im Kreistag zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Er kann in dieser Zeit montags bis freitags, in der Zeit von 8:00 - 12:00 Uhr und donnerstags von 13:00 - 17:30 Uhr, im Verwaltungsgebäude in Gummersbach, Moltkestraße 42, 14. Etage, Zimmer 14-10, eingesehen werden.

Im Internet unter www.obk.de ist die HaushaltssatzungPDF-Logomit ihren AnlagenPDF-Logoauch verfügbar.

In der Zeit vom 22.12.2011 bis 19.01.2012 können Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises bei der Kreisverwaltung, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich erheben oder ebenda, montags bis freitags, in der Zeit von 8:00 - 12:00 Uhr und donnerstags von 13:00 - 17:30 Uhr, 14. Etage, Zimmer 14-10, zur Niederschrift erklären. Über die Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung am 22.03.2012.

Gummersbach, 19.12.2011

gez.
Hagen Jobi
- Landrat -
 

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