Gewässerausbau im Zuge des Ausbaus der Rospestraße, Gummersbach

Öffentliche Bekanntmachung

Logo Oberbergischer Kreis, Der Landrat

 

Gewässerausbau des Gummersbaches mit Erneuerung des Brückenbauwerks
im Zuge des Ausbaus der Rospestraße, 2. BA in Gummersbach Rospestraße

 

Der Gewässerausbau in Gummersbach Rospestraße gem. § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist ein Vorhaben mit geringer Größe (oder Leistung) und es sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten gem. § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. l S. 94) in der z.Z. geltenden Fassung in Verbindung mit den in der Anlage 2 (zu § 1) aufgeführten Kriterien des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVP NRW) vom 29.04.1992 (GV.NRW.S.175), zuletzt geändert am 16.03.2010 (GV.NRW.S.185 / SGV.NRW.2129), in der z.Zt. geltenden Fassung zu erwarten.

Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird daher verzichtet.

Gemäß § 3a Satz 2 UVPG ist die Entscheidung, auf die UVP zu verzichten, bekannt zu geben.

Gummersbach, den 12.12.2012

gez.
Hagen Jobi
Landrat

 

Veröffentlichungsdatum: