Aufstellung des Landschaftsplanes Nr. 10 „Wiehltalsperre“

Öffentliche Bekanntmachung

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Aufstellung des Landschaftsplanes Nr. 10 „Wiehltalsperre“
Öffentliche Auslegung gem. § 27 c Landschaftsgesetz

 

Der Kreistag des Oberbergischen Kreises hat in seiner Sitzung am 04.07.2013 die öffentliche Auslegung des Landschaftsplans Nr. 10 „Wiehltalsperre“ gemäß § 27 c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) beschlossen. Dies bedeutet, dass der Entwurf des Landschaftsplans mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen ist.
Der Geltungsbereich des o.g. Landschaftsplans umfasst den südlichen Teil der Gemeinde Reichshof, nördlich begrenzt durch die Autobahn A 4 und erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechtes (Gemarkungen Denklingen und Wildberg-Erdingen ganz und die Gemarkungen Agger, Heischeid, Sinspert und Hespert teilweise).
Mit dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ist das Plangebiet dargestellt:

Gelt

Der Entwurf des Landschaftsplans Nr. 10 „Wiehltalsperre“ kann in der Zeit

von Montag, 19.08.2013 bis einschließlich Freitag, 20.09.2013
im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises in 51643 Gummersbach, -Amt für Planung und Straßen-,
Moltkestr. 34 im 1. OG, Raum O1-13,

während der üblichen Servicezeiten oder nach Vereinbarung gemäß § 27c LG offiziell von interessierten Bürgerinnen und Bürgen mit der Möglichkeit der Beratung durch Mitarbeiter der Verwaltung eingesehen werden.

Der Entwurf zum Landschaftsplan Nr. 10 „Wiehltalsperre“ kann auch im Rathaus der Gemeinde Reichshof in 51580 Reichshof-Denklingen, Fachbereich III/68 (Bauverwaltung) in der Zeit von Montag, 19.08.2013 bis einschließlich Freitag, 20.09.2013 während der Dienststunden eingesehen werden

Zusätzlich wird ab 19.08.2013 montags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Reichshof in 51580 Reichshof-Denklingen, Hauptstr. 12, Kleiner Sitzungssaal, ein Mitarbeiter des Amtes für Planung und Straßen des Oberbergischen Kreises für Fragen, Erläuterungen sowie Annahme von Anregungen und/oder Bedenken zur Verfügung stehen.

Schließlich findet am Montag, 09.09.2013 um 18:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses in 51580 Reichshof-Denklingen eine Informationsveranstaltung statt für alle Bürgerinnen und Bürger, die von der Aufstellung des Landschaftsplans Nr. 10 „Wiehltalsperre“ betroffen sind.

Die öffentliche Bekanntmachung sowie der Text, die Entwicklungs- und Festsetzungskarte und die Anlagekarte zum Entwurf des Landschaftsplans Nr. 10 „Wiehltalsperre“ sind im Internet unter http://www.obk.de/cms200/aktuelles/oeffentliche_bekanntmachungen zu finden.

Innerhalb des Auslegungszeitraumes können Anregungen und/oder Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftliche Anregungen und/oder Bedenken sind an den Landrat des Oberbergischen Kreises – Amt für Planung und Straßen – Moltkestr. 34, 51643 Gummersbach zu richten.
Über die Berücksichtigung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken entscheidet der Kreistag des Oberbergischen Kreises.

Hinweis:
Bei geplanten Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen sind gemäß § 42 e Absatz 3 LG von der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung an bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes, längstens drei Jahre lang, alle Änderungen verboten (Veränderungssperre). Die im Zeitpunkt der Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform bleibt unberührt.


Gummersbach, den 11.07.2013


gez.
Hagen Jobi
- Landrat -

 

Veröffentlichungsdatum: 18.07.2013