Wahl der Jugendschöffen

Öffentliche Bekanntmachung

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Wahl der Jugendschöffen

 

Der Jugendhilfeausschuss des Oberbergischen Kreises hat in seiner Sitzung am 17.06.2013 einstimmig Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen für die Jugendstrafkammern bei den Landgerichten Bonn und Köln sowie für die Jugendschöffengerichte bei den Amtsgerichten Gummersbach, Waldbröl und Wipperfürth für die Wahlperiode 2014-2018 beschlossen.

Die beschlossenen Vorschlagslisten liegen in der Zeit von Montag, dem 22.07.2013 bis Montag, dem 29.07.2013 arbeitstäglich zwischen 8.00 -12.00 und 13.00-16.00 im Büro Nr. 2 im Obergeschoss des Jugendamtes des Oberbergischen Kreises, Am Wiedenhof 5, 51643 Gummersbach, zu jedermanns Einsicht auf.

Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist beim Landrat des Oberbergischen Kreises, Jugendamt, Am Wiedenhof 5, 51643 Gummersbach, Büro Nr. 2, schriftlich oder zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagslisten Personen aufgenommen sind, die nicht aufgenommen werden durften oder nicht aufgenommen werden sollten (§§ 32, 33, 34 Gerichtsverfassungsgesetz).


51643 Gummersbach, den 08.07.2013

 

gez.
Hagen Jobi
- Landrat -
 

Veröffentlichungsdatum: 22.07.2013