Wahltag für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

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des Wahltags für die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister

  • der Stadt Bergneustadt
  • der Stadt Gummersbach und
  • der Gemeinde Marienheide


- Wahlausschreibung -

Gemäß § 46 c Abs. 1 und Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. Juni 1998 (GV.NRW. S. 454, berichtigt S. 509), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. April 2013 (GV.NRW. S. 194) wird bestimmt:

Die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Stadt Bergneustadt,
die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Stadt Gummersbach
und
die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Gemeinde Marienheide

finden jeweils am Sonntag, den 25. Mai 2014 statt.

Erhält bei den jeweiligen Wahlen von mehreren Bewerberinnen / Bewerbern keine/r mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet dort jeweils am Sonntag, den 15. Juni 2014 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen / Bewerbern statt, welche bei der entsprechenden Wahl am 25. Mai 2014 die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Gummersbach, den 4. Dezember 2013


Oberbergischer Kreis
Der Landrat
als untere staatliche Verwaltungsbehörde
(Kommunalaufsicht)

gez.
Hagen Jobi
- Landrat -
 

 

Veröffentlichungsdatum: 07.12.2013