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Ergebnisse der Wahl des Landrats des Oberbergischen Kreises am 13.09.2015
Öffentliche Bekanntmachung

Ergebnisse der Wahl des Landrats des Oberbergischen Kreises am 13.09.2015
Nachdem der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des Landrats festgestellt hat, wird dieses gem. §§ 35 und 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i.V.m. §§ 63 und 75d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) hiermit bekanntgegeben.
Ergebnis der Wahl
 
| Wahlberechtigte | 223.734 | 
| Wähler/innen | 73.449 | 
| Ungültige Stimmen | 1.192 | 
| Gültige Stimmen | 72.257 | 
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
| Bewerber/in (Name) | Name/n der Partei/en oder Wäh- lergruppe/n, Kennwort | Stimmen | 
| Hagt, Jochen | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | 37.520 | 
| Mohr-Simeonidis, Ingeborg | DIE LINKE (DIE LINKE) | 4.298 | 
| Bukowski, Jörg | Einzelbewerber | 30.439 | 
Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber Jochen Hagt (Wahlvorschlag Nr. 1) mit 37.520 Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und dieser damit gewählt ist.
Gemäß §39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Wahl
- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen,
die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, also bis zum 19.10.2015, einschließlich, Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Landrat schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Gummersbach, den 16.09.2015
gez.
Hagen Jobi
- Kreiswahlleiter -
 

 
 
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