Ersatzbestimmung einer Vertreterin im Kreistag des Oberbergischen Kreises

Öffentliche Bekanntmachung

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Ersatzbestimmung einer Vertreterin im Kreistag des Oberbergischen Kreises

 

Gemäß § 35 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Das Kreistagsmitglied Peter Biesenbach legt sein Mandat zum 10.11.2017 nieder.

Gemäß § 45 KWahlG stelle ich fest, dass Frau Monika Biesenbach, Weststr. 1, 42499 Hückeswagen nach der Reserveliste der CDU in den Kreistag des Oberbergischen Kreises gewählt ist. Frau Biesenbach hat die Wahl angenommen.

Gegen diese Entscheidung können gemäß § 39 Abs. 1 KWahlG

  • jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets,
  • die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie
  • die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) des KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Kreiswahlleiter, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Ersatzbestimmung beginnt ab dem Tag der Bekanntmachung.

 

Gummersbach, 21.11.2017

gez.

Jochen Hagt

-Kreiswahlleiter-

Veröffentlichungsdatum: 21.11.2017